768/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bundesqualitätsleitlinie für Schmerztherapie

 

BEGRÜNDUNG

Anlässlich der gerade stattgefundenen „Schmerzwochen“ hat die Österreichische Schmerzgesellschaft (ÖSG) auf massive Schwächen bei der Versorgung chronischer Schmerzen hingewiesen.

 

Noch immer werden belastende chronische Schmerzen unterschiedlicher Ursache in ihrer Dimension häufig unterschätzt, sind oft unterdiagnostiziert und unterbehandelt und belasten Gesundheitssystem und Volkswirtschaft mit den Folgekosten von fehlender oder nicht angemessener Behandlung.

 

Die Behandlung von Schmerzen als eigenständiges Krankheitsbild ist nach wie vor nicht in den Leistungskatalogen der Krankenkassen vorgesehen, es gibt nur wenige ambulante und stationäre schmerztherapeutische Einrichtungen für Schmerzkranke.

Lt. ÖSG wird derzeit gerade auf dem Gebiet der Schmerztherapie massiv eingespart, Schmerzdienste in Krankenhäusern wurden abgeschafft und  Schmerzambulanzen geschlossen. Neue Schmerzmedikamente werden von den Krankenkassen nur nach bürokratischem Hürdenlauf bezahlt.

 

Am Ende der letzten GP wurde einstimmig ein 4-Parteien-Antrag beschlossen,  der die Entwicklung einer Bundesqualitätsleitlinie für die Verbesserung der Versorgung von SchmerzpatientInnen zum Ziel hatte. Nach unseren Informationen gibt es dazu jedoch noch keine Vorarbeiten im Obersten Sanitätsrat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, durch den Obersten Sanitätsrat und die Fachgesellschaften eine Bundesqualitätsleitlinie für die Verbesserung der Versorgung von SchmerzpatientInnen in Österreich entwickeln zu lassen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.