817/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Automatische Anerkennung von im Ausland abgeschlossener Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen“

 

 

Die zuletzt vorgenommenen Änderungen des Ärztegesetzes haben dazu geführt, dass im Ausland abgeschlossene Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen ab dem Jahr 2015 nicht mehr automatisch anerkannt werden. Die Bestimmung betreffend die Anrechnung von im Ausland absolvierten Prüfungen wurde in der aktuell erfolgten Novelle ersatzlos gestrichen.

 

Würde ein österreichischer Jungmediziner nun eine Prüfung in Deutschland ablegen, so müsste er diese in Österreich wiederholen. Dass diese – bei der Beschlussfassung im Parlament nicht diskutierte – Tatsache nun Aufregung unter Jungmedizinern mit sich bringt, ist damit mehr als verständlich, da solche Entwicklungen im vollkommenen Gegensatz zur sonst in allen Bereichen der Bildung angestrebten Internationalisierung der Ausbildung stehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle des Ärztegesetzes dafür zu sorgen, dass im Ausland abgeschlossene Facharzt- oder Allgemeinmedizinerprüfungen wieder anerkannt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.