970/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung des Selbstbehalts für Kinder und Jugendliche bei einem stationären Krankenhausaufenthalt

 

Im Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode ist unter der Zielsetzung „Gesundes Aufwachsen – Kinder- und Jugendgesundheit.“ ein klares Bekenntnis zur Abschaffung des Spitalskostenbeitrages für Kinder und Jugendliche (§ 27a KAKuG, §§ 148ff iVm 447f Abs. 7 ASVG bzw. analoge Bestimmungen), kostenneutral für die Länder und Sozialversicherung“ festgeschrieben.

Geschehen ist jedoch bis dato nichts!

Dies obwohl bereits am 11. August 2012 der damalige Gesundheitsminister Alois Stöger sich mit dem berechtigten Hinweis darauf, dass „Kinderselbstbehalte besonders für Alleinverdienerinnen oder Eltern von chronisch kranken Kindern eine finanzielle Belastung sind ", für eine Abschaffung der Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche aussprach. (OTS0027, 11. Aug. 2012)

 

Die Leidtragenden sind daher weiterhin die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern, die die jährlich steigenden Spitalskostenbeiträge im Falle eines stationären Aufenthaltes entrichten müssen.

Seit 1. Jänner 2015 haben nun Eltern beispielsweise in den Bundesländern Vorarlberg und Salzburg 20,10 Euro pro Tag Selbstbehalt für ihr stationär im Krankenhaus aufgenommenes Kind zu bezahlen. In Wien liegt dieser Wert bereits bei täglich 20,20 Euro.

Dieser Betrag wird für bis zu maximal 28 Tage jährlich eingehoben, was am Beispiel Wien betrachtet für ein Kind somit eine zusätzliche jährliche Kostenbelastung von 565,60 Euro bedeuten kann.

Ein krankes Kind, im Besonderen, wenn es ins Krankenhaus muss, stellt für jede Familie in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung dar. Der in Rechnung gestellte Selbstbehalt ist eine zusätzliche Belastung. Der Staat sollte diese Belastung abschaffen, allein schon aus der Wertschätzung den Eltern gegenüber, die in der Fürsorge um ihre Kinder Großes leisten. Eine diesbezügliche Gesetzesänderung setzt ein Zeichen, dass die Gesundheit der Kinder unserer Gesellschaft etwas wert ist,bringt Elisabeth Schausberger, die Geschäftsführerin von KiB children care, dem Verein rund ums erkrankte Kind, die Problematik auf den Punkt.

 

Wir Freiheitliche haben daher bereits im Jahr 2009 in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, dieser wurde jedoch am 24. Oktober 2012 mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Gesundheitsausschuss vertagt.

 

Zur ganz grundsätzlichen enormen Belastung, die der Krankenhausaufenthalt eines Kindes für die Familien mit sich bringt, kommt somit auch weiterhin die finanzielle Belastung durch den zu zahlenden Selbstbehalt.

Davon sind insbesondere junge Familien, Mehrkindfamilien sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher betroffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 1. Juli 2015 auf der Grundlage der aktuellen Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie des BMG einen Maßnahmenkatalog zur Abschaffung des Selbstbehalts bei Krankenhausaufenthalten von Kindern und Jugendlichen vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.