981/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Rufnummernunterdrückung bei der Exekutive

 

Wenn Bürger einen Anruf von der Polizei erhalten, erscheint am Bildschirm des Mobiltelefons „Anonym“ beziehungsweise „Unbekannter Teilnehmer“. Begründet wird dies von Seiten des Ministeriums damit, dass die Rufnummernunterdrückung Kosten einspare. Außeracht gelassen wird jedoch die Problematik, dass betroffene Personen den anrufenden Beamten nicht zurückrufen können. Darüber hinaus ist es mittlerweile in der Bevölkerung Usus, bei anonymen Anrufern nicht mehr abzuheben, da oft Telefonstreiche, Meinungsumfragen oder andere Callcenter dahinterstecken. Eine Kontaktaufnahme mit Bürgern wird für die Exekutivbeamten dadurch erschwert.

 

Die „Krone“ berichtete schon 2011 darüber:

„Obwohl die Menschen in Zeiten von Telefonbetrügern, Keilern und Werbeanrufern zusehends skeptisch reagieren, wenn auf ihrem Handydisplay bei einem Anruf der Vermerk "Anrufer unbekannt" bzw. "Private Nummer" aufleuchtet, werden seit 1. April bei allen Anrufen der österreichischen Exekutive vom Festnetz auf Mobiltelefone die Rufnummern aus Kostengründen unterdrückt. Ein Schuss, der nach hinten losgehen könnte, denn das neue System führt sowohl beim alltäglichen Kontakt mit den Bürgern als auch bei der internen Kommunikation zu Problemen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig bei Anrufen von der Exekutive bei Bürgern die Rufnummern nicht mehr unterdrückt werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.