1031/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22. Mai 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFW-10.101/0122-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1121/J betreffend „Verkauf von Polizeidienststellen-Liegenschaften“, welche die Abgeordneten Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen am 26. März 2014 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass der Thema der Anfrage bildende Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) bzw. Austrian Real Estate Development GmbH (ARE) gemäß Bundesimmobiliengesetz zu deren Aufgaben zählt. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung ausgegliederter Unternehmen, die keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts darstellen.

 

Zur Sicherstellung bestmöglicher Transparenz wurde dennoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, welche nachstehend wiedergegeben wird.

 


Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Verkäufe der BIG bzw. ARE erfolgen gemäß den Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes im Rahmen eines Ausbietungsverfahrens; ausgenommen sind Verkäufe an eine Gebietskörperschaft bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses. Mit der Durchführung der Verkaufsverfahren wird jeweils die Konzerngesellschaft ARE beauftragt.

 

Bundesweit laufen zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage Ausbietungsverfahren für folgende Liegenschaften:

 

KG

EZ

Angebotsfrist

Nutzung

10234 Oberthürnau

74

24.04.2014

ehem. Zollhaus

21115 Fratres

143

24.04.2014

ehem. Zollhaus

07133 Schönau

107

24.04.2014

ehem. Zollhaus

07108 Grametten

84

24.04.2014

ehem. Zollhaus

21194 Waidhofen/Thaya

38

16.05.2014

ehem. Finanzamt

76003 Bleiburg

38

16.05.2014

Wohnungseigentum mit BMI-Nutzung

81113 Innsbruck

1516

dzt. nach Ende der ursprünglichen Frist prolongiert

Wohnungseigentum mit BMI-Nutzung

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Derzeit befinden sich zwei Liegenschaften bzw. Objekte mit Einmietungen des Bundesministeriums für Inneres, je eine/s in Tirol und Kärnten, im Verkauf.

 

Im Übrigen ist sinngemäß auf die Antwort zu Punkt 4 der Anfrage zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Eine bundesweite Untergliederung und Abgrenzung der Mieteinnahmen der BIG bzw. ARE aus sämtlichen Polizeidienststellen ist der BIG nicht möglich, da das Bundesministerium für Inneres Mieter ist und ihr die ressortinterne Nutzungszuordnung nicht in jedem Fall bekannt ist.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die gesamten für das Bundesministerium für Inneres anfallenden laufenden monatlichen Kosten sind nur diesem bekannt, da der Generalmietvertrag zwischen BIG und Bundesministerium für Inneres keine detaillierte Zuordnung auf Objekte vornimmt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Nein, da der Mietvertrag einem neuen Eigentümer überbunden wird.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Derzeit liegen keine konkreten Interessensbekundungen vor.