1044/AB XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1227/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter  wie folgt:

Frage 1:

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfs­personals wurden bzw. werden seit 29. Oktober 2013 in meinem Kabinett beschäftigt:

NAME                                                               Rechtsgrundlage                      von                        bis

BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a VBG (Sondervertrag § 36)   02.12.2008          ---

BRUCK Peter, Mag.                                     VBG (Sondervertrag § 36)     16.01.2014          ---

BURGER Florian, Dr.                                    VBG (Sondervertrag § 36)     01.02.2014          ---

KERN Elisabeth, Mag.a                               VBG (Sondervertrag § 36)     23.12.2008          ---

LUGER Katharina, Mag.a                            VBG (Sondervertrag § 36)     02.12.2008          ---

NEUGEBAUER Eileen-Emilia, Dr.in         VBG (Sondervertrag § 36)     02.05.2013          31.10.2013

NEUFANG Ulrike, Mag.a                            VBG (Sondervertrag § 36)     01.01.2012          ---

PREISS Joachim, Mag.                                VBG                                                02.12.2008          ---

ROSOLI Silvia, Mag.a                                   VBG (Sondervertrag § 36)     20.09.2012          ---

SCHNURRER Norbert, Mag.                     VBG (Sondervertrag § 36)     02.12.2008          ---

STAUDINGER Martin, MMag.                  VBG (Sondervertrag § 36)     02.12.2008          ---

Frage 2:

Seit dem 29. Oktober 2013 gab es im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - abgesehen von den Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts – nur eine organisatorische Veränderung und zwar die Einrichtung einer Kompetenzstelle für Gesundheitsförderung und spezielle Personalangelegenheiten in der Sektion I (Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT).


Frage 3:

Im Zeitraum 29. Oktober 2013 bis 27. März 2014 wurden keine Belohnungen bzw. Prämien an MitarbeiterInnen meines Kabinetts (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) ausbezahlt.

Frage 4:

Die MitarbeiterInnen meines Kabinetts nehmen keine Nebentätigkeiten für das Bundes-ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder entgeltliche Aufsichtsrats-funktionen wahr.

Fünf MitarbeiterInnen meines Kabinetts üben meldepflichtige Nebenbeschäftigungen aus. Da Nebenbeschäftigungen grundsätzlich keinen Bezug auf die Tätigkeit für den Bund auf-weisen, ersuche ich um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren - auf namentlich bezeichnete MitarbeiterInnen bezogene - Angaben machen kann. Die Höhe allfälliger Einkünfte aus diesen Tätigkeiten bildet keinen Gegenstand der Vollziehung.