1062/AB XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0077-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1132/J vom 26. März 2014 der Abgeordneten DipI.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der Gesetzgeber ist bei der Einführung der Flugabgabe im Zuge der Erlassung des Budgetbegleitgesetzes 2011 von folgender Tatsache ausgegangen: „Der Luftverkehr hat einen wesentlichen Anteil an der Emission klimaschädlicher Stoffe. Gleichzeitig sind Treibstoffe für den Luftverkehr aufgrund europarechtlicher Vorgaben und internationaler Abkommen von verbrauchsorientierten Energiesteuern befreit. Dies führt zu einer steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs innerhalb der mit fossilen Energieträgern betriebenen Verkehrsmittel. Die Flugabgabe soll die Wahl des Verkehrsmittels im Bereich des Individualverkehrs dadurch beeinflussen, dass diese Schieflage in Bezug auf die ökologische Belastung der einzelnen Verkehrsmittel verringert wird“ (ErläutRV 981 BlgNR 24. GP 7).


An der Tatsache der steuerlichen Bevorzugung des internationalen Flugverkehrs gegenüber anderen Verkehrsmitteln trat seit der Erlassung des Budgetbegleitgesetzes keine Änderung ein, die Befreiung von der Umsatzsteuer und von der Mineralölsteuer besteht weiterhin. Neben Österreich halten auch andere europäische Länder an einer Besteuerung des Flugverkehrs fest (z.B. Deutschland, Frankreich, Großbritannien).

 

Zu 2.:

Die Streichung der Flugabgabe ist derzeit nicht geplant.

 

Zu 3.:

Das Flugabgabegesetz sieht eine verpflichtende Evaluierung der Auswirkungen der Einführung des Flugabgabegesetzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Einnahmen aus der Flugabgabe bis zum 30. September 2014 durch den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vor. Die Frage kann erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses dieser Evaluierung beantwortet werden.

 

Zu 4.:

Eine Maßnahme kann auch dann die „ökologischen Aspekte des Steuersystems“ stärken bzw. zur „Ökologisierung“ beitragen, wenn ihr Aufkommen nicht zweckgebunden ist. Der Beitrag zur Ökologisierung erfolgt in diesem Fall über die „Internalisierung externer Kosten“ bzw. über die Verringerung des steuerlichen Vorteils des internationalen Flugverkehrs gegenüber anderen Verkehrsmitteln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen