1090/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

logocolor

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0041-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. MAI 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Roman Haider, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 27. März 2014, Nr. 1241/J, betreffend

                        Tempobeschränkungen auf Autobahnen

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2014, Nr. 1241/J, teile ich Folgendes mit:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Luftschadstoffbelastung wird gemäß EU Luftqualitätsrichtlinie und Immissionsschutz­gesetz-Luft (IG-L) neben der Autobahn in einem vorgegebenen Maximalabstand zum Fahrbahnrand beurteilt. Die Fahrbahn selbst ist von der Beurteilung ausgenommen. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich daher auf Standorte neben den Autobahnen.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der NO2-Belastung (Jahresmittelwerte in µg/m³; der Grenzwert beträgt 50 µg/m³) an autobahnnahen Messstellen in Österreich, bei denen variable oder permanente Tempolimits festgelegt wurden:

 

Bundesland

Kärnten

Salzburg

Tirol

Tirol

Tirol

Tirol

Messstelle

Klagenfurt A2 Nordumfahrung

Enns Kristein A1

Enns Kristein 3 - Westautobahn

Hallein A10 Tauernautobahn

Gärberbach A13 Brennerautobahn

Imst Inntalautobahn A12

Kundl A12 Inntal-Autobahn

Vomp A12 (Inntalautobahn), Raststätte

2000

41

60

2001

41

54

2002

41

61

2003

57

61

48

68

2004

52

57

48

66

2005

56

58

53

74

2006

60

58

53

76

2007

53

55

51

59

65

2008

55

54

49

45

57

66

2009

42

51

52

50

43

55

63

2010

46

53

53

50

41

56

67

2011

42

56

54

51

45

53

66

2012

45

48

53

48

41

55

64

2013

45

47

52

48

39

51

60

Anmerkungen:


Gemäß den jüngsten Evaluierungsberichten der Bundesländer zur Wirksamkeit der flexiblen Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) wäre die NO2-Belastung ohne Tempolimit im Zeitraum Mai 2011 bis  April 2012 um die in nachfolgender Tabelle angeführten Immissionsbeiträge erhöht (Oekoscience 2013a-d):

Bundesland

Autobahnabschnitt

Reduktion NO2-Belastung durch variables Tempolimit

Kärnten

Dellach A2

3 µg/m³ (45,5 statt 48,5 µg/m³)

Kristein A1

1,9 µg/m³ (54,4 statt 56,3 µg/m³)

Salzburg

Hallein A10

3,4 µg/m³ (53,9 statt 57,3 µg/m³

Tirol

Vomp A12

6,4 µg/m3 (65,9 statt 72,3 µg/m³)

Tirol

Kundl A12

4,2 µg/m³ (53,8 statt 58,0 µg/m³)

Tirol

Imst A12

5,5 µg/m³ (43,8 statt 49,3 µg/m³)

 

Für die VBA in der Steiermark, die aufgrund von PM10-Grenzwertüberschreitungen erlassen wurde, liegen keine autobahnnahen Messdaten vor. Die Wirksamkeit wird hier via Modellrechnungen evaluiert. Die zur Autobahn nächstgelegene PM10-Messstelle ist Graz Süd. Die Entwicklung der Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes für PM10 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Graz Süd Tiergarten-weg

Anzahl der PM10 Tagesmittel-werte >50µg/m³

2005

95

2006

81

2007

66

2008

60

2009

45

2010

66

2011

61

2012

34

2013

31

 

Die Anzahl der Tage, an denen der Grenzwert für den Tagesmittelwert von PM10 überschritten wurde, hat von 95 im Jahr 2005 auf 31 im Jahr 2013 (vorläufige Daten) abgenommen.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sind Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb grundsätzlich von zeitlichen und räumlichen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen, jedoch nicht von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Daher besteht seitens des Gesetzgebers keine Privilegierung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren hinsichtlich der Gültigkeit von IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen in Österreich. Der Umstand, dass Elektrofahrzeuge nicht von IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgenommen sind, wird in den parlamentarischen Materialien zum IG-L damit begründet, dass eine solche Privilegierung einen sehr geringen Anwendungsbereich habe, sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde und damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand sowie Kosten für die Kontrolle und Beweisführung verbunden wäre. Einheitliche Geschwindigkeiten haben positive Effekte auf die Leistungsfähigkeit der Straßenquerschnitte, da dies zu einer geringeren Störhäufigkeit des Verkehrsflusses führt. Anzumerken sind weiters die positiven Aspekte einer Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Elektrofahrzeuge aus Lärmschutzsicht: Ab 30 km/h überwiegt das Reifenabrollgeräusch gegenüber dem Motorgeräusch.

 

Abschließend wird festgehalten, dass die genaue Ausgestaltung einer Maßnahmenverordnung zum IG-L in der Verantwortung des Landeshauptmannes, der die konkrete Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet, liegt.

 

Zu Frage 5:

 

Kärnten:

Im Zeitraum Mai 2011 bis April 2012 wurde Tempo 100 während 38 % der Zeit (auf Basis Halbstundenmittelwerte) auf der A2 bei Dellach geschalten.

Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich:

Im Zeitraum Mai 2011 bis April 2012 wurde Tempo 100 während 36 % der Zeit (auf Basis Halbstundenmittelwerte) auf der A1 bei Kristein geschalten.

Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.

Salzburg:

Im Zeitraum Mai 2011 bis April 2012 wurde Tempo 100 während 57 % der Zeit (auf Basis Halbstundenmitttelwerte) auf der A10 bei Hallein geschalten.

Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.

Steiermark:

Für den Betriebszeitraum 2011/2012 wurde Tempo 100 zwischen 1.10.2011 bis 30.9.2012 während 36,6 % (Korridor Ost), 36,1 % (Korridor West), 20,9 % (Korridor Nord) sowie 29,6 % (Korridor Süd) der Zeit (auf Basis Halbstundenmittelwerte) geschalten.

Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.


Tirol:

In den Zeiträumen Mai 2009 bis April 2010, Mai 2010 bis April 2011 sowie Mai 2011 bis April 2012 wurde Tempo 100 während 30 % bis 40 % der Zeit (auf Basis Halbstundenmittelwerte) auf der A12 bei Vomp, Kundl und Imst geschalten (siehe nachfolgende Tabelle):

Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Eine generelle Temporeduktion auf Autobahnen auf Tempo 80 steht momentan nicht zur Diskussion.

Untersuchungen von Temporeduktionen auf Autobahnen zeigen jedoch im Allgemeinen, dass diese mit einer Verringerung der Abgasemissionen, der Lärmbelastung und des Treibstoffverbrauches sowie einem Absinken der Anzahl der tödlichen Unfälle verbunden ist.

 

Der Bundesminister: