112/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 Anfragebeantwortung

 

 

ANDRÄ RUPPRECHTER

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0147-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 15. JAN. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wendelin Mölzer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 22. November 2013, Nr. 152/J, betreffend

                        der Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen vom 22. November 2013, Nr. 152/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Entsprechend den von der EU-Kommission vorgelegten Erläuterungen zur Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftüten beträgt der jährliche Verbrauch 51 Tragetaschen pro Einwohner und Jahr.

Diese Zahl korreliert auch mit der von der ARA-AG auf Basis der entpflichteten Kunststoffverpackungen im Haushaltsbereich geschätzten Masse von 5.000 bis 7.000 t.


Zu den Fragen 3, 4 und 7:

 

Grundsätzlich werden Kunststofftragetaschen im österreichischen Verpackungssammelsystem oder mit dem Restmüll erfasst und entweder recycelt oder thermisch verwertet. Darüber hinaus gibt es Anti-Littering Aktionen der Kommunen bzw. der Bundesländer („Frühjahrsputz“), die eine geordnete Entsorgung der Tragetaschen sicherstellen. 

 

Zu Frage 5:

 

Die Beibehaltung des hohen Niveaus bei der Verpackungssammlung und –verwertung ist ein erklärtes Ziel der österreichischen Abfallwirtschaft und wird durch zahlreiche Maßnahmen auf allen Verantwortungsebenen der Akteure unterstützt.

 

Zu Frage 6:

 

Österreich setzt sich auch auf EU-Ebene für eine Reduktion der Kunststofftragetaschen ein. So werden auch ein verbindliches Reduktionsziel für alle 28 Mitgliedstaaten und klare Vorgaben für ein europaweites Deponieverbot für Abfälle mit hohen organischen Anteilen (von Bioabfällen bis zum Kunststoff) gefordert. Letzteres ist in Österreich schon seit Jahren umgesetzt.

 

Zu den Fragen 8 und 9 sowie 13 und 14:

 

Es wurde bereits ein Round Table auf breiter Basis (Wirtschaftsvertreter, NGO’s, Sozialpartner) zu diesem Thema eingerichtet, in dem konkrete Maßnahmen, wie z.B. die kostenpflichtige Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten angedacht wurden. Schwerpunkt ist jedoch die Weiterentwicklung des EU-Richtlinienvorschlages in Hinblick auf die Reduzierung fossiler Rohstoffe als übergeordnetes Ziel und die Optimierung der Maßnahmen gegen Littering (insbesondere das maritime Littering).

Die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierung hängen letztlich von den endgültigen Vorgaben der Richtlinie ab.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Namhafte Handelsunternehmen haben bereits in Fortführung des 5-Punkte Programms des BMLFUW zahlreiche freiwillige Maßnahmen zur Reduktion der Kunststofftragetaschen gesetzt, wie den Verzicht auf die Gratisabgabe, verstärktes Angebot von alternativen Tragetaschen aus Papier bzw. Mehrwegtragetaschen sowie Tragetaschen mit hohem Recyclatanteil.


Zu Frage 12:

 

Auch für Kunststofftüten in der Obst- und Gemüseabteilung werden vom Handel bereits die Sammel- und Verwertungskosten in Form von Lizenzbeiträgen an die Sammel- und Verwertungssysteme entrichtet, die gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht explizit ausgewiesen werden.

 

Der Bundesminister: