1314/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am    Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0104-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1415/J vom 30. April 2014 der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgten insgesamt drei Importe von lebenden Schweinen der Zolltarifposition 0103 aus einem Nicht-EU-Staat (Schweiz):

 

2011: 1 Stk. Zuchteber

2012: 3 Stk. Zuchteber

2013: 20 Stk. reinrassige Zuchttiere

 

Davon umfasst sind nur jene für Österreich bestimmten Einfuhrsendungen, die auch in Österreich verzollt wurden. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Zahlen für Sendungen von lebenden Schweinen aus Drittstaaten vor, die in anderen Mitgliedstaaten der Union verzollt und anschließend als innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich verbracht wurden.

 

Zu 4. bis 12.:

Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 1414/J vom 30. April 2014 durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit sowie Nr. 1416/J gleichen Datums durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird verwiesen.

 

Zu 13:

Hinsichtlich der Menge an „Schinken, die als Mitbringsel von Touristen“ in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nach Österreich importiert wurden, liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine statistischen Auswertungen vor. 

 

Zu 14.:

Die Zollpapiere belegen das Ursprungsland der nach Österreich importierten lebenden Schweine.

 

Zu 15.:

Die Zollpapiere weisen bei geschlachtetem importiertem Schweinefleisch das Ursprungsland aus.

 

Zu 16.:

Auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1414/J vom 30. April 2014 durch den Herrn Bundesminister für Gesundheit wird verwiesen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen