1315/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am    Juni 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0103-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1425/J vom 30. April 2014 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.,13.,14.,16. bis 18., 20. und 24. bis 26.:

Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 25. März 2014 auf Antrag des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen entschieden, eine unabhängige Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Hypo-Vergangenheit unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes,
Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, LL.M., einzusetzen.


Die unabhängige Untersuchungskommission soll möglichst große Klarheit hinsichtlich der Vorkommnisse rund um die Hypo Alpe Adria schaffen. Dabei soll sich die Kommission insbesondere mit Vorgängen auseinandersetzen betreffend

-       der Übernahme von unbeschränkten Haftungen durch das Land Kärnten;

-       dem Verkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG an die BayernLB;

-       der Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG;

-       der Vorgehensweise nach der Notverstaatlichung.

 

Somit wird der Untersuchungskommission weitestmöglichen Zugang zu sämtlichen relevanten Unterlagen und Auskünften gewährt.

 

Zu 2.:

Von Frau Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, LL.M., die sich gegenüber der Republik verpflichtet hat danach zu trachten, dass die Mitglieder der Untersuchungskommission ihren Auftrag innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen so effizient und kostengünstig wie möglich erfüllen, werden die Kosten der Untersuchungskommission mit unter € 500.000,- beziffert. Frau Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, LL.M. selbst wird ehrenamtlich für die Untersuchungskommission tätig sein.

 

Der Untersuchungskommission wurden freistehende Büroräumlichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, sowie vorhandene Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Finanzen hat zudem eine Mitarbeiterin aus dem Dienststand des Bundesministeriums für Finanzen für Sekretariatstätigkeit, das Bundesministerium für Justiz eine Richterin aus dem Dienststand für rechtskundige Unterstützung der Untersuchungskommission zugewiesen. Auch dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Ein Jurist der juridischen Fakultät der Universität Wien wurde beim Bundesministerium für Finanzen im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses vergleichbar einem Vertragsbediensteten mit der Einstufung V1/2, Gehaltsstufe 3 angestellt.

 

Frau Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, LL.M hat mit den sachverständigen Mitgliedern der Untersuchungskommission ein aufwandsabhängiges Entgelt von Euro 450.-/Stunde vereinbart, welches nur für Stunden verrechnet werden darf, die tatsächlich in Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen anfallen; Reisezeiten uvgl. können daher nicht verrechnet werden. Darüber hinaus werden notwendige und angemessene Reise-, Aufenthalts- und Nächtigungskosten gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung und geeigneter Belege ersetzt.

 

Zu 3:

Die Kosten der Untersuchungskommission werden vom Bund getragen.

 

Zu 4:

Ein Kostenersatz ist nicht vorgesehen.

 

 

Zu 5. bis 12:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Die Oesterreichische Nationalbank und die Finanzmarktaufsichtsbehörde agieren weisungsfrei und unabhängig. Es ist jedoch deren Mitwirkung sowie die Mitwirkung der Hypo Alpe Adria über eigenständige Verträge vorgesehen. Die Bereitschaft zur Kooperation mit der Untersuchungskommission wurde von den Institutionen selbst artikuliert.

 

Zu 15. und 19.:

Ja.

 

Zu 21. bis 23.:

Eine Akteneinsicht beim Bundesland Kärnten wird durch die Vereinbarung des Bundes mit der Untersuchungskommission nicht abgedeckt.

 

Zu 27.:

Der Endbericht der Untersuchungskommission soll bis Jahresende 2014 vorgelegt werden.

 

Zu 28. und 29.:

Der Endbericht der Untersuchungskommission zur Hypo Alpe Adria wird seitens der Untersuchungskommission im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugänglich gemacht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen