1323/AB XXV. GP
Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
An die Zl. LE.4.2.4/0054-I/3/2014
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. Juni 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1376/J, betreffend
Bio-Fracking in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1376/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Frage 1 und 2 sowie 5 bis 15:
Die Bezeichnung „Clean-“ oder „Biofracking wird medial für eine technische Ausführung bei geologischen Bohrungen mittels hydromechanischen Aufbrechens verwendet, welche angeblich ohne gefährliche Chemikalien durchgeführt wird. Die Bezeichnung „Clean-“ bzw. „Biofracking“ wird vom BMLFUW bewusst vermieden, da hydromechanisches Aufbrechen neben den verwendeten Chemikalien weitere Umweltbeeinflussungen mit sich bringt und die Bezeichnung irreführend wäre.
Bohrungen und die Technologie von Fracking fallen unter das Mineralrohstoffgesetz und damit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Feldversuche dieser Technik sind dem BMLFUW nicht bekannt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Bohrungen mit Fracking wurde nach derzeitigem Wissen des BMLFUW in Österreich noch nicht beantragt bzw. durchgeführt.
Zu Frage 4:
Eine UVP ist gemäß Anhang 1 Z 28 UVP-G 2000 für jegliche Anwendung von hydromechanischem Aufbrechen (auch für sog. „Clean-“ oder „Biofracking“) in Gesteinsschichten bei unkonventionellen Erdöl- oder Erdgasvorkommen durchzuführen. Ein solches Vorhaben wurde nach derzeitigem Wissen des BMLFUW in Österreich noch nicht beantragt.
Zu Frage 11:
Die Maisanbaufläche beträgt rd. 220.000 ha (Quelle: Grüner Bericht 2013).
Zu Frage 12:
Die Kartoffelanbaufläche beträgt rd. 22.000 ha (Quelle: Grüner Bericht 2013).
Der Bundesminister: