1323/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

logocolor

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0054-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 30. Juni 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1376/J, betreffend

                        Bio-Fracking in Österreich

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1376/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Frage 1 und 2 sowie 5 bis 15:

 

Die Bezeichnung „Clean-“ oder „Biofracking wird medial für eine technische Ausführung bei geologischen Bohrungen mittels hydromechanischen Aufbrechens verwendet, welche angeblich ohne gefährliche Chemikalien durchgeführt wird. Die Bezeichnung „Clean-“ bzw. „Biofracking“ wird vom BMLFUW bewusst vermieden, da hydromechanisches Aufbrechen neben den verwendeten Chemikalien weitere Umweltbeeinflussungen mit sich bringt und die Bezeichnung irreführend wäre.


Bohrungen und die Technologie von Fracking fallen unter das Mineralrohstoffgesetz und damit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Feldversuche dieser Technik sind dem BMLFUW nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Bohrungen mit Fracking wurde nach derzeitigem Wissen des BMLFUW in Österreich noch nicht beantragt bzw. durchgeführt.

 

Zu Frage 4:

 

Eine UVP ist gemäß Anhang 1 Z 28 UVP-G 2000 für jegliche Anwendung von hydromechanischem Aufbrechen (auch für sog. „Clean-“ oder „Biofracking“) in Gesteinsschichten bei unkonventionellen Erdöl- oder Erdgasvorkommen durchzuführen. Ein solches Vorhaben wurde nach derzeitigem Wissen des BMLFUW in Österreich noch nicht beantragt.

 

Zu Frage 11:

 

Die Maisanbaufläche beträgt rd. 220.000 ha (Quelle: Grüner Bericht 2013).

 

Zu Frage 12:

 

Die Kartoffelanbaufläche beträgt rd. 22.000 ha (Quelle: Grüner Bericht 2013).

 

Der Bundesminister: