1326/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

logocolor

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0055-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 30. Juni 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1427/J, betreffend EU-Klima- und

                        Energiepolitik im Zeitraum 2020 bis 2030

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1427/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Es ist bekannt, dass die Industrie in Europa und auch in Österreich in einem globalen Wettbewerb steht und bestimmte Branchen seit längerem von einer Abwanderung der Produktion betroffen sind (Beispiel: Textilindustrie). Es bestehen bislang aber keine eindeutigen Hinweise, wonach der Emissionshandel in der EU die europäische Industrie in ihrer Existenz gefährdet. Die bisherigen Ziele für Emissionshandelssektoren (Handelsperioden 2008-2012 sowie 2013-2020) zeigen ein geringes Ambitionsniveau, weshalb gegenwärtig die Problematik eines hohen Überschusses an Emissionszertifikaten im Markt besteht, was den Preis für CO2 stark einbrechen hat lassen. Zudem sind mehr als 90% der Industrieunternehmen von der sogenannten „carbon-leakage“-Regelung erfasst, was bedeutet, dass ein sehr hoher Anteil der Emissionen weiterhin durch Gratiszertifikate abgedeckt ist.

 

Von einem funktionierenden Emissionshandel, welcher von einer entsprechenden Verknappung der Zertifikate gekennzeichnet ist, können wesentliche Innovationsimpulse ausgehen. Internationale Studien zeigen, dass ein hohes Energieeffizienzniveau der Industrie wesentliche Wettbewerbsvorteile bringt. Gesunde und innovative Unternehmen, wie sie in Österreich zum weitaus überwiegenden Teil vorhanden sind, unterliegen somit nach  Auffassung des BMLFUW keinem aus dem EU-Emissionshandel resultierenden Abwanderungsdruck.

 

Zu Frage 2:

 

Eine gesunde industrielle Produktionsbasis in Österreich ist ohne Zweifel ein wesentliches Anliegen, jedoch sind die Energie- und Klimaziele der EU zu wichtig für politische Tauschgeschäfte. Wenn es nicht gelingt, die menschlich verursachten Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahrzehnten radikal (und global!) zu senken, müssen folgende Generationen in einer Welt leben, die in höchstem Maße instabil sein wird und in keiner Weise ein faires Auskommen mit vorhandenen Ressourcen sicherstellen kann. Dies gilt es in erster Linie zu verhindern. Wenn die Analysen und Folgenabschätzungen über die Implementierung des EU-Emissionshandels für die Zeit nach 2020 zeigen, dass eine Verlagerung wesentlicher Produktionsbereiche in Weltregionen mit niedrigeren CO2-Standards droht. Es wird eine offene Diskussion mit dem Ziel zu führen sein, geeignete Gegenmaßnahmen zu suchen. Die Umweltintegrität der Klima- und Energiepolitik darf dadurch aber nicht gefährdet werden.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Veraltete Industriebetriebe stellen mitunter ein erhebliches umweltpolitisches Problem dar, in den wenigsten Fällen sind diese Betriebe jedoch in der Lage, im Wettbewerb mit innovativen, modernen Betrieben Schritt zu halten. Dies wurde nicht nur in den europäischen Transformationsstaaten deutlich, sondern etwa auch in Teilen der Stahlindustrie westeuropäischer Länder. Der EU-Rechtsbestand sieht grundsätzlich innerhalb der EU eine generelle Weiterentwicklung der Mindeststandards im Sinne der „besten verfügbaren Technik“ vor (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU). Zudem werden die kostenlosen Zertifikatezuteilungen im Emissionshandel nach einem Benchmark-System vorgenommen, wodurch sichergestellt ist, dass die Betriebe maximal so viele Zertifikate erhalten, wie für ihr Produktionsvolumen unter Anwendung der effizientesten Verfahren erforderlich sind. Eine ineffiziente Anlage erhält somit – bezogen auf ihre tatsächlichen Emissionen – wesentlich weniger Zertifikate als eine moderne Anlage. Damit wurde eine faire Zuteilungsmethode gefunden, die Wettbewerbsverzerrungen weitestgehend ausschließt.

 

Das EU-Rechtssystem enthält somit bereits die entsprechenden Vorgaben, um eine Angleichung der Standards auf hohem Niveau herbeizuführen. Unternehmen, die bereits frühzeitig in moderne Technologien investiert haben, ziehen daraus einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil.

 

Zu Frage 6:

 

Entscheidend ist, dass es der Europäischen Union in den Verhandlungen zu einem neuen Weltklimaabkommen bis Ende 2015 gelingt, auch andere Weltregionen von der Notwendigkeit eines engagierten Handelns gegen den Klimawandel zu überzeugen. Nur durch Vorbildwirkung und Aufzeigen von Erfolgen – wozu neben Wettbewerbsvorteilen durch Innovationen etwa auch geringere Energieabhängigkeit zählt – wird ein Umdenkprozess in anderen Regionen eingeleitet werden können.

 

Der Bundesminister: