1329/AB XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 


 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0057-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                              Wien, am 30. Juni 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1440/J, betreffend Streptomycin im Honig

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 30. April 2014, Nr. 1440/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, inklusive der Kontrolle der Verwendung, gemäß der österreichischen Bundesverfassung im Kompetenzbereich der Länder liegt. Der Bund hat in diesem Bereich lediglich die Kompetenz zur Erlassung von Grundsätzen, welche mit den §§ 13 und 14 des Pflanzenschutzmittel-     gesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, erlassen wurden. Für die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Länder zuständig. Die Kontrolle der Verwendung von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln sowie ein damit verbundenes begleitendes Honigmonitoring liegt somit im Zuständigkeitsbereich der Länder.

 

Bezüglich der Ergebnisse des jährlichen Honigmonitorings als Bestandteil der „Gesamtheitlichen Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Österreich 2009 – 2013“ bzw. des Nationalen Rückstandskontrollplans gemäß Richtlinie 96/23/EG wird auf die
Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1405/J vom 30. April 2014 durch den Bundesminister für Gesundheit verwiesen. Alle Honigproben waren lebensmittelrechtlich unbedenklich, und der Honig konnte in Verkehr gebracht werden.

 

Der Bundesminister: