135/AB XXV. GP
Eingelangt am 22.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 303/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Die Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern obliegt seit 1. Juli 2002 den Zollbehörden (nunmehr den Finanzbehörden). Diese erstatten auch die Strafanzeigen, beantragen ein bestimmtes Strafausmaß und haben Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren. Gemäß § 35 Z 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ist der Bundesminister für Finanzen mit der Vollziehung aller die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung betreffenden Bestimmungen des AuslBG betraut.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auch eine zentrale Evidenz über die Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG.
Die Beantwortung der Fragen wäre mir nur über Einholung der gewünschten Daten beim Bundesministerium für Finanzen möglich.
Ich ersuche daher, die Anfrage direkt an den zuständigen Bundesminister für Finanzen zu richten.