136/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. November 2013 unter der Zl. 127/J-NR/2013 an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Nein.

Zu den Fragen 6 bis 15:

Es wurden keine Taxikarten, Taxigutscheine, Businesskarten oder Ähnliches zur Verfügung gestellt.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Die Gesamtkosten der dienstlichen Taxifahrten aller Bediensteten der Zentralstelle des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) betragen für den Zeitraum 1.1. bis 20.11.2013 EUR 31.767,59; das bedeutet, dass die jährlichen Ausgaben für Taxifahrten gegenüber dem Vorjahr gesunken sind.

Im Sinne der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten (RGV 1955 i.d.g.F.) werden von den Bediensteten des BMeiA im Regelfall Massenbeförderungsmittel in Anspruch genommen. Da jedoch die Mehrzahl der Dienstreisen des BMeiA in das Ausland führt, besteht durch die häufig sehr frühen Abflugs-beziehungsweise die oft späten Rückflugzeiten ein Bedarf an Taxifahrten für den Transfer zum und vom Flughafen.

Ich habe ebenso wie mein Amtsvorgänger den Auftrag erteilt, alle Bereiche auf weitere Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen.