143/AB XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0048-I/PR3/2013     
DVR:0000175
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Jänner 2014

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rauch und weitere Abgeordnete haben am 22. November 2013 unter der Nr. 136/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wurde von Ihrem Ressort für das Jahr 2013 (Stichtag 20. November) ein Vertrag mit einem Wiener Taxiunternehmen zur Beförderung Ihrer Mitarbeiter abgeschlossen?

Ø  Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., mit welchem Unternehmen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., wie lauten die exakten Vereinbarungen für diesen Vertrag?

 

Ich darf auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J-NR/2013 des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.


Zu den Fragen 6 bis 9 und 18:

Ø  Wie viele Taxikarten, Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches wurden Ihrem Ressort zur Verfügung gestellt?

Ø  Welchen Mitarbeitern Ihres Ressorts wurden die Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches zur Verfügung gestellt?

Ø  Wer waren die Benützer Ihres Ressorts dieser Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches für das Jahr 2013 (Stichtag 20. November)?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen durften Ihre Mitarbeiter die Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches benützen?

Ø  Sehen Sie hier in Zukunft Einsparungspotential?

 

Im Jahr 2013 wurden an 52 Personen Dauerkarten sowie insgesamt 315 Einmalkarten ausgegeben.

Die Erhebung der Einzelfahrten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Karten zu einem großen Teil nicht Personen, sondern Organisationseinheiten zugewiesen sind.

 

Die Fahrten wurden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt durften die Taxis nur nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt selbstverständlich auch zukünftig.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

Ø  Wurde die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches überprüft?

Ø  Wenn ja, wie wird die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches überprüft?

Ø  Wenn ja bei 10., welche Dienststelle Ihres Ressorts kontrolliert allfällige Taxiabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?

Ø  Gab es im Jahr 2013 (Stichtag 20. November) Fälle, wo Taxikarten, Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches für dienstfremde und private Zwecke genützt wurden?

Ø  Wenn ja, welche Konsequenzen wurden für dieses Verhalten der betroffenen Mitarbeiter gezogen?

Ø  Können Sie ausschließen, dass diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches von Ihren Mitarbeitern abgerechneten Taxifahrten für private Zwecke missbraucht wurden?

 

Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten. Allfällige Konsequenzen sind disziplinär, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflicht darstellen.

 

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø  Welche Kosten sind in Ihrem Ressort insgesamt für Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches im Jahr 2013 (Stichtag 20. November) entstanden?

Ø  Welche Kosten sind in Ihrem Ressort insgesamt für Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches bezogen auf die einzelnen Nutzer

a) nach Bediensteten des Ressorts entstanden?

b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros entstanden?

c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates entstanden?


Die Gesamtsumme aller Fahrten beträgt € 30.591,17.

Die Auflistung aller Fahrten würde einen unzumutbaren ökonomischen Mehraufwand verursachen.