1460/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.07.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am     Juli 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0112-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1547/J vom 22. Mai 2014 der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 7.:

Zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten und der Monopolverwaltungs GmbH besteht eine Vereinbarung bezüglich des Angebots an Sportwetten. Diese Vereinbarung wurde im Jänner 2014 aktualisiert und mit 30. April in Kraft gesetzt. Es ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen der Monopolverwaltungs GmbH und dem Gremium der Tabaktrafikanten. Monopolrechtliche Agenden sind davon nicht betroffen, sodass das Bundesministerium für Finanzen weder befasst noch über den Inhalt informiert worden ist. Es können daher über den Inhalt der Vereinbarung weder Informationen noch Bewertungen gegeben werden.


Zu 2.:

Diese Frage betrifft die wirtschaftlichen Verhältnisse privater Unternehmen und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie ist somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz (GOG) 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu 3 und 4.:

Eine unterschiedliche Behandlung ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

Zu 5. und 6.:

Eine unterschiedliche Behandlung ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Die Aufsichtsrechte und –pflichten des BMF (§ 19 GSpG) betreffen ausschließlich den Glücksspielkonzessionär bei dessen Einhaltung des Glücksspielgesetzes, der Konzession und sonstiger glücksspielrechtlicher Bescheide des BMF, sohin nicht den Bereich der Sportwetten, die mangels überwiegender Glücksspieleigenschaften nicht in den Bereich der Monopole und nicht in den Bereich des Bundes fallen.

 

Zu 8. und 9:

Ob derartige Gespräche stattgefunden haben bzw. deren etwaige Inhalt ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen