155/AB XXV. GP
Eingelangt am 28.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0284-I/A/15/2013
Wien, am 27. Jänner 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 191/J des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage
1:
Die
Strahlenschutzexpertinnen und -experten meines Ressorts verfolgen anhand von
veröffentlichten Messergebnissen und sonstigen Informationen ständig
die aktuelle Entwicklung der radiologischen Lage rund um das Kernkraftwerk
Fukushima. Herangezogen werden dazu vor allem Berichte der japanischen
Behörden, der amerikanischen Lebensmittelbehörde, von Behörden
anderer Länder sowie einschlägige wissenschaftliche Artikel in
Fachzeitschriften und Berichte von NGOs.
In den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fällt die Überwachung der Lebensmittel auf Radioaktivität, daher erfolgt diese Beobachtung insbesondere im Hinblick auf mögliche radioaktive Kontaminationen von Lebensmitteln aus Japan und von Fischen aus dem Pazifik.
Österreich und andere europäische Länder könnten vor allem durch die Einfuhr japanischer Lebensmittel aus bestimmten, durch den Fukushima-Unfall stärker kontaminierten Präfekturen Japans und durch Fische aus dem Pazifik betroffen sein.
Frage 2:
Wegen der möglichen radioaktiven Kontamination wird der Import von japanischen Lebensmitteln in die EU seit März 2011 durch europäische Verordnungen geregelt. Diese Verordnungen werden bei Bedarf an die aktuelle radiologische
Situation in Japan angepasst. Die Importbestimmungen sehen im Wesentlichen vor, dass für jede Sendung bestimmter Lebensmittel aus allen japanischen Präfekturen, die vom Fukushima-Unfall betroffen sind, ein von den japanischen Behörden bestätigtes Messzeugnis vorliegen muss, das die Einhaltung der Grenzwerte für Radioaktivität bescheinigt. Für Sendungen aus allen anderen Präfekturen muss eine behördlich bestätigte Herkunftsbescheinigung vorliegen. Von den europäischen Behörden sind an den Sendungen in gewissem Ausmaß messtechnische Kontrollen durchzuführen. Für Österreich habe ich als Bundesminister für Gesundheit von Beginn dieser Kontrollen im März 2011 an angeordnet, dass eine lückenlose messtechnische Überprüfung aller Direktimporte aus Japan zu erfolgen hat. Nähere Angaben zu diesen Kontrollen sowie alle Ergebnisse daraus sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden. Bislang wurde im Rahmen dieser Kontrollen lediglich in einem Produkt (Lebensmittelzusatzstoff E 405) Radiocäsium aus Fukushima nachgewiesen. Der ermittelte Wert lag bei etwa 1 % des damals (Mai 2011) gültigen Grenzwertes.
Frage
3:
Wegen
der radioaktiven Kontamination des Pazifik habe ich bereits im März 2011
veranlasst, dass in Österreich alle amtlichen Fischproben aus dem Pazifik
auch auf Radioaktivität untersucht werden. Die Europäische Kommission
hat dann am 15. April 2011 eine Empfehlung zur stichprobenartigen Kontrolle von
Fischen und Fischprodukten aus dem Pazifik veröffentlicht. Dadurch waren
auch die anderen Mitgliedstaaten veranlasst, solche Überprüfungen
durchzuführen. Da bei diesen Kontrollen keine ungewöhnlichen
Radioaktivitätswerte festgestellt wurden, hat die Europäische
Kommission Anfang 2012 die Kontrollempfehlung auf Fischarten reduziert, die ein
ausgeprägtes Wanderverhalten haben (z.B. Thunfisch, Schwertfisch).
In Österreich werden auf meine Veranlassung hin aber auch weiterhin alle amtlichen Fischproben aus dem Pazifik auf Radioaktivität untersucht. Auch alle Ergebnisse dieser Kontrollen werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. In lediglich vier der bislang über 200 untersuchten Fischproben wurde radioaktives Cäsium-137 gefunden. Eine genaue Analyse zeigte jedoch, dass das Cäsium-137 aus den im vorigen Jahrhundert im Pazifik durchgeführten Kernwaffenversuchen und nicht aus dem Reaktorunfall von Fukushima stammt. Die gefundenen Mengen liegen bei etwa einem Promille des zulässigen Grenzwertes für Importe aus Japan.
Wegen der in jüngster Zeit vermehrten Meldungen über radioaktiv kontaminiertes Wasser, das in den Pazifik gelangt, hat mein Ressort vor einiger Zeit begonnen, verstärkt Fische aus dem Fanggebiet FAO 61, das Japan und somit auch die Region Fukushima umfasst, zu untersuchen. Bislang wurde bei diesen Kontrollen keine Radioaktivität aus Fukushima festgestellt.
Frage
4:
Seitens
meines Ressorts ist geplant, weiterhin die Entwicklung der radiologischen Lage
in Fukushima aufmerksam zu beobachten sowie die Import- und
Pazifikfischkontrollen in der oben beschriebenen Form durchzuführen. Bei
einer Änderung der Situation in Fukushima werden die Überwachungsprogramme
bei Bedarf entsprechend angepasst. Transparenz und umfassende Information sind
mir ein großes Anliegen, weshalb alle Informationen zu den Kontrollen und
die Messergebnisse in stets aktueller Form auf der Homepage meines Ressorts der
Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.
Frage
5:
Wie
bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist das Bundesministerium für
Gesundheit hinsichtlich Fukushima für die Überwachung der
Lebensmittel auf Radioaktivität zuständig. Alle diesbezüglich
für die Bevölkerung relevanten Informationen, insbesondere die stets
aktualisierten Messergebnisse, werden auf der Homepage des
Gesundheitsministeriums zur Verfügung gestellt.