177/AB XXV. GP

Eingelangt am 03.02.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0255-Pr 1/2013


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 170/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen haben an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche Anfrage betreffend „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz der Privatsphäre“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 (1) und 14 bis 20:

Die in der Anfrage zitierten Vorschläge meiner Amtsvorgängerin für einen nationalen Aktionsplan zum Schutz der Privatsphäre waren als umfassende, ressortübergreifende Diskussionsgrundlage zu verstehen. Dem breiten Ansatz zufolge gingen die Anregungen  über den Wirkungsbereich des Justizressorts hinaus und betrafen die Angelegenheiten des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur  sowie – soweit justizielle, insbesondere strafrechtliche Angelegenheiten berührt sind – das Justizressort.

Soweit mir bekannt ist, wurden einige Anregungen meiner Amtsvorgängerin vom Innen- und Außenressort aufgegriffen und fanden – zumindest zum Teil – auch im neuen Regierungsprogramm ihren Niederschlag.

Ich verkenne die grundsätzliche Bedeutung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre nicht. Für mich als Leiter des Justizressorts stehen jedoch zunächst die im justiziellen Teil des Regierungsprogrammes für die aktuelle Gesetzgebungsperiode formulierten Arbeitsaufträge im Vordergrund. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn mir eine Erörterung der von meiner Amtsvorgängerin formulierten Anliegen in der von den Anfragestellern erwünschten Detailliertheit und Konkretheit nicht möglich ist (so etwa die Fragepunkte 19 und 20). Ebenso bitte ich um Verständnis, wenn ich Fragen, die nicht in den gesetzlichen Wirkungsbereich des Bundesministers für Justiz fallen (Fragepunkte 14 bis 18), im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts nicht behandeln kann.

Zu 4 (2) bis 7:

Ich meine, dass das Justizressort im Wesentlichen über die strafrechtliche Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften zur Aufklärung über die Tätigkeit der NSA in Österreich beitragen kann. Derzeit werden in diesem Zusammenhang mehrere Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter geführt. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskünfte über diese nichtöffentlichen Verfahren erteile.

Zu 8 bis 11:

Die österreichische Justiz ist im digitalen Informationszeitalter bestrebt, den hohen österreichischen Datenschutz-Standard zügig und mit hohem Qualitätsanspruch europaweit und international zu verankern, um eine effiziente länderübergreifende Strafverfolgung zu ermöglichen.

Zu 12 und 13:

Österreich hat gemeinsam mit Deutschland bereits einen beachtlichen Erfolg erzielt, die Unterstützung anderer Staaten zur Verankerung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre auch im Völkerrecht zu gewinnen. Meinen Informationen zufolge wird das Anliegen derzeit von etwa 50 Staaten mitgetragen.

 

Wien,      . Februar 2014

 

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter