210/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.02.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0041-II/2014

Wien, am 30. Jänner 2014

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
9. Dezember 2013 unter der Zahl 228/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „BMI Bedienstete mit Ausbildung in den USA“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 7:

Im Bereich der Aus- und Fortbildung besteht eine Kooperation mit der amerikanischen Menschenrechtsorganisation Anti Defamation League (ADL). Die Seminare des Programmes „A World of Difference“, die allen Exekutivbeamtinnen und -beamten im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung in mehrtägigen Seminaren in Österreich angeboten werden, sollen für die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Diskriminierung, unterschiedliche Lebenszusammenhänge und die Vielfalt der Gesellschaft sensibilisieren, die Empathie und die Kommunikation fördern und verbessern sowie interkulturelle und soziale Kompetenz erweitern.


Mit der FBI National Academy (FBINA), die professionelle Studiengänge im Rahmen der Führungskräfteausbildung sowie fachspezifische Seminare z. B. im Bereich der Wirtschafts-kriminalität und im Forensischen Bereich, ebenso den Lehrgang universitären Charakters „Criminal Justice Education“ anbietet, besteht genauso eine Kooperation wie mit dem United States Marshals Service, deren Aufgabenspektrum auch Personen- und Zeugenschutz sowie den Schutz von bedrohten Organisationen und Veranstaltungen umfasst. Den Kooperationsschwerpunkt bildet der Bereich „Sicherheitsbegleitung“, insbesondere die Flugsicherheitsbegleitung.

 

Keine dieser Kooperationen beschränkt sich exklusiv auf „Offiziere“.

 

Zu Frage 2:

Acht.

 

Zu Frage 3:

Eine.

 

Zu Frage 4:

Keine.

 

Zu Frage 5:

Keine.

 

Zu Frage 6:

Drei.

 

Zu Frage 8:

Unter Hinweis auf die gemäß Büroordnung 2004 geltende Skartierungsfrist von zehn Jahren kann für die Beantwortung auch nur der Zeitraum von 2004 bis 2013 herangezogen werden. In diesem Zeitraum haben 70 Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres an zumindest einer Ausbildungsveranstaltung in den USA teilgenommen.

 

Zu Frage 9:

Vier.

 

Zu Frage 10:

Sechs.


 

Zu Frage 11:

Keine.

 

Zu Frage 12:

Siebzehn.

 

Zu Frage 13:

Die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres, die an kriminalpolizeilichen und Ausbildungen im Bereich der (Flug)Sicherheitsbegleitung teilgenommen haben, gehören einem besonders qualifizierten Personenkreis mit hohem Verantwortungsbewusstsein an. Im Übrigen werden bereits in den Grundausbildungslehrgängen für die Verwendungsgruppen A1, E1 und E2a die Bediensteten entsprechend geschult und sensibilisiert.