252/AB XXV. GP Eingelangt am 17.02.2014 BM für Inneres Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0080-II/2014
Wien, am . Jänner 2014
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am
17. Dezember 2013 unter der Zahl 273/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „neuer Erkenntnisse bezüglich
der Vorfälle auf der Porzescharte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Das Buch ist bekannt. Die Bewertung der Schuld oder Unschuld von Personen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 3:
Eine diesbezügliche Befassung ist mir nicht bekannt.
Zu den Fragen 4 bis 6 und 8:
Die im Bundesministerium für Inneres allenfalls aufliegend gewesenen Akten oder Aktenteile sind nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes dem Staatsarchiv angeboten und im Falle der Archivwürdigkeit archiviert, andernfalls skartiert worden.
Im Gegenstand beziehen sich die diesbezüglichen Fragen auf Vorgänge, die 46 Jahre zurückliegen. Allfällige Zeitzeugen gehören aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr dem aktiven Dienststand des Bundesministeriums für Inneres an. Im Übrigen sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu den Fragen 7, 9 und 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.