290/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2014
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Dezember 2013 unter der ZI. 309/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gewalt gegen Journalisten in der Ukraine“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Meinungsfreiheit und der Schutz der Journalisten ist für das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) generell ein sehr wichtiges Anliegen. Dies habe ich auch in meiner ersten Rede vor dem Europarat dargelegt, wo Österreich mit Jahresbeginn den Vorsitz des Ministerkomitees übernommen hat.

In diesem Sinne hob auch mein Amtsvorgänger, Vizekanzler und Bundesminister Dr. Michael Spindelegger, in einer Pressemeldung vom 11. Dezember 2013 die Notwendigkeit der Einhaltung der Presse- und Medienfreiheit hervor und sprach sich gegen jede Anwendung von Gewalt aus. Diese Position wurde auch von Österreich im Rat Außenbeziehungen der Europäischen Union sowie dessen Vorbereitungsgremien vertreten. Beim Europäischen Rat am 19./20. Dezember 2013 unterstützte Österreich den Vorschlag, einen Absatz zu Zurückhaltung und Einhaltung der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Maidan-Demonstrationen in die Schlussfolgerungen aufzunehmen.

Die Expertinnen und Experten des BMeiA waren auch direkt mit den ukrainischen Behörden in Kontakt: So intervenierte etwa die Österreichische Botschaft in Kiew am 2. Dezember 2013 beim ukrainischen Premierminister zum Thema „Gewalt gegen Journalisten“. Im Zusammenhang mit der hohen Zahl von verletzten Journalistinnen und Journalisten bei überwiegend friedlichen Kundgebungen wurde die Verpflichtung der ukrainischen Behörden hervorgehoben, die Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu respektieren und zu schützen.

Nach dem Übergriff auf die Journalistin Tetyana Tschornowol vom 25. Dezember 2013 brachte die Österreichische Botschaft zusammen mit der EU-Delegation sowie der deutschen, finnischen, portugiesischen und der US Botschaft bei einem Treffen im ukrainischen Innenministerium ihre Besorgnis über die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten zum Ausdruck. Sie drängten auch auf eine lückenlose Aufklärung des konkreten Falls durch die Behörden.


Ich werde die Frage der Menschenrechte und Meinungsfreiheit sowohl in bilateralen Kontakten als auch im Rahmen der monatlichen Räte zu Außenbeziehungen in Brüssel konsequent weiterverfolgen.

Zu Frage 7:

Die Frage einer möglichen Mitgliedschaft der Ukraine in der EU stellt sich derzeit nicht, da die Ukraine keinen Beitrittsantrag zur EU gestellt hat. Im aktuellen Regierungsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 wird festgehalten, dass sich die Bundesregierung weiterhin sowohl mit Hilfe der Europäischen Nachbarschaftspolitik als auch bilateral dafür einsetzen wird, dass die östlichen Nachbarstaaten der Europäischen Union, wie die Ukraine, Moldau, Weißrussland und der Südkaukasus, insbesondere in den Bereichen Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Forstschritte erzielen.