311/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0007-III/5/2014

Wien, am        . Februar 2014

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. Dezember 2013 unter der Zahl 324/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersuchungen zur Altersdiagnose 2013“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2013 wurden vom Bundesasylamt insgesamt 395 Altersdiagnosen in Auftrag gegeben.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2013 wurde die Untersuchung bei 359 Personen durchgeführt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2013 konnte in 262 (73 %) von 359 Fällen die behauptete Minderjährigkeit durch das Altersdiagnosegutachten widerlegt und die Volljährigkeit festgestellt werden.


Zu Frage 5:

Im Jahr 2013 ergab das Altersdiagnosegutachten in 97 (27 %) von 359 Fällen ein Ergebnis, welches die angegebene Minderjährigkeit des Antragstellers bestätigte bzw. unter Einberechnung der Schwankungsbreite die Minderjährigkeit nicht vollends ausschließen konnte. In jenen Fällen war gemäß der Zweifelsregelung von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auszugehen.