329/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0262-Pr 1/2013


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

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1070 Wien

 

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E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 306/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übergriffe durch Häftlinge auf Justizpersonal im Jahr 2013“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 9 bis 12 und 21:

Häftlingsübergriffe werden statistisch nicht in der Detailtiefe erfasst, um alle abgefragten Aspekte automationsunterstützt auswerten zu können. Händische Recherchen mussten aber wegen des damit verbundenen unvertretbar hohen Aufwandes unterbleiben. Die folgende Tabelle enthält alle vorhandenen Informationen. Demnach wurden den Staatsanwaltschaften im Jahr 2013 insgesamt 36 Vorfälle angezeigt, die sich auf die Justizanstalten wie folgt verteilen:

JA Sonnberg

1

 

JA Göllersdorf

12

 

JA Wien - Josefstadt

5

 

JA St. Pölten

1

 

JA Garsten

1

 

JA Feldkirch

1

 


JA Wien-Mittersteig

1

 

JA Graz - Karlau

3

 

JA Graz - Jakomini

4

 

JA Wien-Simmering

1

 

JA Schwarzau

1

 

JA Innsbruck

1

 

JA Wiener Neustadt

3

 

JA Klagenfurt

1

 

 

Die strafrechtliche Wertung der Vorfälle obliegt den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Der jeweilige Ausgang dieser Verfahren ist aus der Statistik nicht ablesbar.

Zu 2 bis 6:

Bei zwei Übergriffen wurden zwei Justizwachebeamte aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt verletzt (eine Verletzung des Handgelenks sowie ein Bruch des linken Handgelenks und des Kahnbeins). Beide Bedienstete befanden sich im Krankenstand (19 und 78 Tage).

Bleibende Schäden hat im Jahr 2013 keiner der Betroffenen erlitten; alle Bediensteten verrichten wieder ohne Einschränkung ihren Dienst.

Zu 7 und 8:

Noch lässt die elektronische Insassenverwaltung eine Auswertung der – über die knapp 9.000 Insassinnen und Insassen verhängten – Ordnungsstrafen nicht zu.

Zu 13 bis 20:

Im Jahr 2013 wurden weder Ersatzansprüche gegen einen Insassen im Zivilrechtsweg erhoben noch Ansuchen nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz gestellt.

Zu 22:

Es ist ein zentrales Anliegen des Strafvollzugs, dass bei einem modernen und gesetzmäßigen Strafvollzug unter Wahrung der menschlichen Würde und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit die Bediensteten nicht zu Schaden kommen. Die äußere und innere Sicherheit, der Schutz der Bediensteten und die Vermeidung oder Linderung tätlicher Angriffe bzw. ihrer Folgen sind ganz wesentliche Bestandteile der Ausbildung und der Fortbildung aller Bediensteten im Strafvollzug. Auch stete Verbesserungen der Ausrüstung und Bewaffnung dienen diesem Zweck. Sämtliche in den Einzelbestimmungen des Strafvollzugsgesetzes normierten Maßnahmen zur inneren Sicherheit, das heißt zur Garantie des staatlichen Strafanspruchs durch Fluchtverhinderung und Gefahrenabwehr innerhalb der Anstalt, dienen auch dem Schutz der Bediensteten.

 

Wien,        . Februar 2014

Dr. Wolfgang Brandstetter