339/AB XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 472/J- der Abgeordneten Kickl, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Verwaltungsstrafverfahren und Verwaltungsstrafen bei ausländischen Firmen bzw. Firmen mit gewerberechtlichen Geschäftsführern aus dem Ausland wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9, 14, 15, 16, 17, 22, 24:

Da Eigentumsverhältnisse an Unternehmen und damit auch Staatsbürgerschaft oder Herkunft von Eigentümer/innen für Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht relevant sind, liegen dazu keine statistischen Daten vor.

Zu den Fragen 3, 5, 10, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 21, 23, 25:

Da die nach der Gewerbeordnung 1994 zu bestellenden gewerberechtlichen Ge-schäftsführer/innen und damit auch deren Staatsbürgerschaft oder Herkunft für Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht relevant sind, liegen dazu keine statistischen Daten vor.