428/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am          März 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0016-I/4/2014

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 436/J vom 23. Januar 2014 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 7. und 8.:

Der Finanzpolizei ist die Existenz verschiedener Örtlichkeiten, an denen Personen ihre Arbeitskraft für offenbare Schwarzarbeit anbieten (sog. Arbeiterstriche), bekannt. Diesbezüglich langen auch Mitteilungen bzw. Anzeigen bei der Finanzpolizei ein. Dass es sich bei der Favoritenstraße um eine solche Örtlichkeit handelt, war nicht bekannt.

 

Zu 2.:

In der Favoritenstraße wurden keine Maßnahmen durchgeführt.


Zu 3. bis 6.:

Seitens der Finanzpolizei sind grundsätzlich Maßnahmen geplant, um die Anbahnung illegaler Dienstverhältnisse zu unterbinden bzw. zu stören sowie die potentiellen Beschäftiger und Dienstnehmer über die Rechtsfolgen ihres Handelns zu informieren. Solche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt und sollen in Zukunft bei Anzeigenhäufungen intensiviert werden.

 

Zu 9. und 10.:

Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass Arbeitnehmer illegal beschäftigt sind, erfolgt keine Differenzierung, auf welche Weise das Arbeitsverhältnis angebahnt wurde. Hierzu liegen daher keine Daten vor.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2013 von der Finanzpolizei 7.796 Strafanträge wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erstattet.

 

Zu 11.:

Normadressat des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligungen beschäftigen. Eine Bestrafung von Arbeitnehmern ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

 

Zu 12.:

Wie bereits zu den Fragen 9. und 10. ausgeführt, kann nicht ausgewertet werden, ob Beschäftigungsverhältnisse auf einem so genannten „Arbeiterstrich“ angebahnt wurden, da die Bestrafung des Arbeitgebers für die illegale Beschäftigung in seinem Betrieb erfolgt. Insofern liegen daher keine Daten vor.

 

Insgesamt wurde im Zeitraum 2008 bis 2012 nachstehende Anzahl an Strafanträgen gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes von der Finanzpolizei (bis 2010: KIAB) gestellt:

 

2008

2009

2010

2011

2012

9.683

10.260

11.564

9.550

7.178

 


Für die Zeit vor 2008 liegen keine statistisch auswertbaren Daten vor bzw. ist darauf hinzuweisen, dass die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung erst seit Juli 2002 zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Finanzen ressortiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.