480/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 26. März 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0016-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 500/J           betreffend „Rücklagen der Bundesministerien“, welche die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2014 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Gemäß § 55 BHG 2013 werden Haushaltsrücklagen vom Bundesminister für    Finanzen ermittelt und in gesonderten Aufzeichnungen evident gehalten;       kassenmäßige Gebarungen sind hiermit nicht verbunden; vgl. hierzu die Er-läuterungen zur Vorgängerregelung, nämlich § 53 BHG 1986 idF BGBl I 20/2008 (RV 204 BlgNR XXIII. GP):

 

„Mit der Neuregelung des Rücklagensystems werden in Zukunft gegenüber der bisherigen Rechtslage erhebliche Vorteile für den Bundeshaushalt insgesamt, aber auch für die einzelnen haushaltsleitenden Organe verbunden sein. Die Eckpunkte dieser Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

- Zinsersparnis, weil Rücklagen nicht wie bisher [Anm: bis Ende 2008] schon zum Zeitpunkt ihrer Zuführung (Bildung), sondern erst dann finanziert werden      müssen, wenn sie tatsächlich (zu einem möglicherweise erst viel späteren Zeitpunkt) gebraucht werden. In diesem Sinne sollen Rücklagen ab dem Finanzjahr 2009 nicht mehr voranschlagswirksam gebildet und verrechnet werden. Dessen ungeachtet sollen eingesparte bzw. nicht ‚verbrauchte‘ Ausgabenbeträge und zweckgebundene bzw. bestimmte Mehreinnahmen auf Grund bundesfinanz-gesetzlicher Regelung für Mehrausgaben zur Verfügung stehen und (erst) dann finanziert werden, wenn sie – für welche Ausgaben auch immer – tatsächlich  gebraucht werden:…“

 

Dieser anlässlich der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform im Jahr 2008 eta-blierte Grundsatz wird auch im Rahmen der 2. Etappe auf Basis des BHG 2013 beibehalten; vgl. hiezu die Erläuterungen zu §§ 19 bis 22 BHG 2013 (RV 480 BlgNR XXIV. GP: „Um Zinsaufwendungen zu minimieren, werden … Rücklagen … bei deren Bildung nicht finanziert.“)

 

Die Entnahme von Rücklagen erfolgt gemäß § 56 BHG 2013. Dieser ordnet an, dass Rücklagen nur im Wege von Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß     § 54 BHG 2013 mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen entnommen werden dürfen. Im Sinne des erwähnten Grundsatzes werden solche Mittelverwendungsüberschreitungen mit Rücklagenentnahmen ausnahmslos im Wege von Mehreinzahlungen aus Kreditoperationen bedeckt (§ 56 Abs 2 3. Satz BHG 2013).

 

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf das seinerzeitige Bundes-ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Rücklagen betrugen mit Stichtag 1. Jänner 2014:

·           UG 33 (Wirtschaft - Forschung): € 34,998 Mio.

·           UG 40 (Wirtschaft): € 301,322 Mio.

·           UG 25 (Familie und Jugend): € 6,978 Mio.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Jahr 2009 wurden folgende Beträge der Rücklage zugeführt:

·           UG 33 (Wirtschaft - Forschung): € 35,483 Mio.

·           UG 40 (Wirtschaft): € 103,976 Mio.

·           UG 25 (Familie und Jugend): € 2,151 Mio.

 

Im Jahr 2010 wurden folgende Beträge der Rücklage zugeführt:

·           UG 33: € 34,412 Mio.

·           UG 40: € 65,622 Mio.

·           UG 25: € 0,851 Mio.

 

Im Jahr 2011 wurden folgende Beträge der Rücklage zugeführt:

·           UG 33: € 28,465 Mio.

·           UG 40: € 113,375 Mio.

·           UG 25: € 5,322 Mio.

 

Im Jahr 2012 wurden folgende Beträge der Rücklage zugeführt:

·           UG 33: € 27,838 Mio.

·           UG 40: € 123,629 Mio.

·           UG 25: € 16,113 Mio.

 

Im Jahr 2013 wurden folgende Beträge der Rücklage zugeführt:

·         UG 33: € 26,431 Mio.

·         UG 40: € 97,981 Mio.

·         UG 25: € 41,151 Mio. (inklusive zweckgebundener Rücklagen)

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Rücklagen aus UG 33 wurden in Höhe von € 36,2 Mio. zur Finanzierung     laufender mehrjähriger Projekte, die im Jahr 2013 und in den Vorjahren                ge-nehmigt wurden, eingesetzt. Darunter fallen unter anderem Projekte aus den Programmen

·           COIN

·           COMET

·           Forschungskompetenzen für die Wirtschaft

·           High Tech Start Up

·           Research Studios Austria.

 

Die Rücklagen aus UG 40 wurden eingesetzt für:

·           Förderzusagen, die vertragskonform im Rahmen der unternehmensbe-zogenen Arbeitsmarktförderung über einen längeren Zeitraum zur Aus-zahlung gelangen: € 26,9 Mio.

·           Fortführung der Förderaktion Filmstandort Österreich: € 10 Mio.

·           Vertragsverpflichtungen für Projekte im Bereich der Kulturbauten: € 3,5 Mio.

·           Tourismusmarketing im Rahmen Konjunkturpaket: € 0,5 Mio.

·           Baumaßnahmen im Rahmen Konjunkturpaket: € 2,5 Mio.

·           Thermische Sanierung, Guthaben aus dem Vorjahr für neue Förderoffensive - Übertrag an UG 43: € 25,8 Mio.

·           Investitionen in der Zentralleitung und den Dienststellen: € 1,225 Mio.

·           Verwendung für Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung, Schadloshaltung Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH (ÖHT): € 2 Mio.

 

Die Rücklagen aus UG 25 wurden eingesetzt für:

·           Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz, BGBl. I. Nr. 69/2013 - Zahlung Zweckzuschüsse an die Länder: € 3,4 Mio.

·           Familienbewusstseinskampagne: € 0,6 Mio.