483/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 26. März 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0018-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 514/J           betreffend "Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts", welche die Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Datum und Ziel der Dienstflugreisen der jeweils zahlenmäßig angeführten Mitglieder meines Kabinetts in den Jahren 2012 und 2013 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 

Datum

Reiseziel

Anzahl der

Mitarbeiter/innen

14.2.2012

Brüssel

2

23./24.2.2012

Vorarlberg

2

7.3.2012

Berlin

2

19./20.3.2012

Innsbruck

2

29./30.3.2012

Lech/Arlberg

2

19./20.4.2012

Horsens (DK)

1

28.-31.5.2012

Vietnam

2

15.6.2012

Luxemburg

1

25.-27.6.2012

Armenien

1

21./22.8.2012

Alpbach

1

27.-29.8.2012

Alpbach

2

5.9.2012

Dornbirn

3

11.10.2012

Hohenems

2

17.10.2012

Innsbruck

3

26.-28.10.2012

Sölden

2

2.-8.12.2012

Argentinien, Chile

2

9./10.12.2012

Brüssel

1

12.2.2013

Brüssel

2

19.2.2013

Brüssel

1

6.3.2013

Berlin

2

12.3.2013

Innsbruck

2

11./12.4.2013

Lech/Arlberg

2

23./24.4.2013

Dublin

2

24./25.4.2013

Bregenz

2

31.5./1.6.2013

Basel

2

7.6.2013

Luxemburg

1

11.7.2013

Moskau

2

27./28.8.2013

Alpbach

3

3.-5.9.2013

Vorarlberg

2

23./24.9.2013

Tirol

1

10.10.2013

Hohenems

2

4./5.11.2013

Paris

2

 

 

Sämtliche angeführten Dienstreisen mit Ausnahme jener am 19./20.4.2012 nach Horsens und am 21./22.8.2012 nach Alpbach wurden zum Zweck der Begleitung meiner Person durchgeführt.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 9 der Anfrage:

 

Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 23. Jänner 2008 verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personen-bezogener Bonusprogramme erworbene Prämien nicht privat in Anspruch       genommen werden dürfen. Daher wurde in meinem Ressort in Entsprechung   dieses Beschlusses verfügt, dass die Bediensteten verpflichtet sind, die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden. Die Rechtslage, wie sie in der in den    Erwägungsgründen der Anfrage zitierten OTS-Aussendung des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Arbeit aus dem Jahr 2002 wiedergegeben wird, ist durch den genannten Beschluss der Bundesregierung obsolet.

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass Bonusmeilenprogramme und sonstige gleich-artige Bonifikationen personenbezogen und der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen sind, weswegen zur Anzahl dienstlich oder auch privat erworbener Bonusmeilen keine Informationen vorliegen. Da es sich um personenbezogene Karten handelt, kann auch keine Verwertung durch das Ressort als solches er-folgen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die in meinem Ressort dafür zuständige Dienstreisen-Servicestelle ist mit der internen Kontrolle betraut.