506/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. März 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0038-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 593/J           betreffend "überzogene Arbeitszeitregelungen", welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 13 der Anfrage:

 

Das am 6. März 2014 von mir gemeinsam mit Bundesminister Hundstorfer     präsentierte Impulspaket für mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beinhaltet ein neues Arbeitszeitpaket, das flexiblere Arbeitszeiten     ermöglichen soll, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich zu   sichern und mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen, und das damit Vorteile für Unternehmen ebenso wie für Arbeitnehmer bringt.

 

Wie bereits im Regierungsprogramm vorgesehen, sollen die Arbeitsaufzeichn-ungen entbürokratisiert und flexiblere Arbeitszeiten ermöglicht werden. Damit können Unternehmen besser auf Auftragsschwankungen reagieren und werden Arbeitsplätze langfristig gesichert. Arbeit soll geleistet werden können, wenn sie anfällt, ohne dabei die Gesamtarbeitszeit zu erhöhen.

 

Konkret soll dann, wenn Gleitzeit vereinbart wurde, bis zu zwölf Stunden am Tag gearbeitet werden können. Einerseits soll es dadurch den Arbeitnehmern er-möglicht werden, selbst durch Mehrarbeit Gleitstunden zu erlangen, andererseits soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, Überstunden inklusive Zuschlag bis zur Höchstgrenze von zwölf Stunden pro Tag anzuordnen. Die Wochen-arbeitszeit bleibt unverändert, was den Arbeitnehmern ein längeres Wochenende, etwa durch früheren Dienstschluss am Freitag, ermöglicht. Auch im Falle von  aktiver Reisezeit wie bei Montagen oder Dienstreisen sollen bis zu zwölf Stunden Höchstarbeitszeit pro Tag möglich sein. Davon profitieren etwa jene Arbeit-nehmer, die nach einer auswärtigen Dienstverrichtung sofort nach Hause fahren und nicht am Auftragsort übernachten wollen. Weiters sollen Lehrlinge an Tagen mit passiver Reisezeit bis zu zehn Stunden eingesetzt werden dürfen. Damit wird es möglich, Lehrlinge auch auf Montagen mitzunehmen, was bisher auf eine   Gesamtzeit von acht Stunden inklusive An- und Abfahrtszeiten beschränkt ist.

 

In all diesen Bereichen wurde und wird stets ein sozialpartnerschaftlicher Ansatz verfolgt, um den Herausforderungen gemeinsam gerecht zu werden. Der Dialog mit den Sozialpartnern hat Tradition und wird unter Einbindung aller Stakeholder auch weiterhin mit dem Ziel fortgeführt, positive Lösungen im Interesse aller  Beteiligten zu vereinbaren.