546/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0003-I/PR3/2014     
DVR:0000175
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . März 2014

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am 29. Jänner 2014 unter der Nr. 575/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern Ihres Kabinetts gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Dienstflugreisen haben die Mitglieder Ihres Kabinetts im Zeitraum von 2012 bis 2013 unternommen?

 

Ich darf auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13885/J-NR/2013 vom 27. März 2013 verweisen.

 

Ergänzend dazu wurden im Jahr 2013 von meinen KabinettsmitarbeiterInnen folgende Dienstflugreisen unternommen:

 

 


Reiseziel, Zweck

Datum

Anzahl der mitreisenden Kabinettsmitarbeiter

Paris, Treffen mit den Mitarbeitern des französischen Verkehrsministers

22.02.2013

1

Brüssel, Treffen mit Kommission und dem Sekretariat des Europäischen Rates

26.02. - 27.02.2013

1

Brüssel, Verkehrsministerrat

10.3.- 11.3.2013

2

Luxemburg, Verkehrsministerrat

9.6.- 10.6.2013

2

Bregenz/Zürich, Pfändertunnel

29.6. - 30.6.2013

3

Alpbach, Forum Alpbach

21. - 23.8.2013

4

Vilnius, inf. Treffen EU Verkehrsminister

15.9.-16.9.2013

2

Luxemburg, Verkehrsministerrat

9.10.- 10.10.2013

2

Brüssel, EU-Verkehrsministerrat

04.12.-6.12.2013

3

 

 

Zu den Fragen 2 bis 10:

Ø  Welche Bonusmeilenkartensysteme welcher Fluggesellschaften wurden dabei von Ihrem Mitarbeiterstab in Anspruch genommen?

Ø  Wie viele Bonusmeilen wurden von den einzelnen Kabinettsmitgliedern dabei erworben?

Ø  Wurden und werden die in der Einleitung zitierten Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 bzw. die von Ihnen in der oben zitierten Anfragebeantwortung angeführten Auflagen tatsächlich eingehalten?

Wenn ja, seit wann und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wurde im Sinne der Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 den betroffenen Bediensteten die „Qualifyerfähigkeit“ der von Ihnen absolvierten Dienstflugreisen anerkannt?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wurden die von den Mitgliedern Ihres Kabinetts erworbenen Bonusmeilen in weitere Dienstreisen reinvestiert?

Wenn ja, in welche?

Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wurde das sich aus den Dienstreisen der Mitglieder Ihres Kabinetts ergebende Meilenguthaben vielmehr privat genutzt?

Wenn ja, von wem und für welche Reisen?

Wenn nein, wem wurden oder werden die Bonusmeilen gutgeschrieben?

Ø  Wurde oder wird die Nichteinhaltung der geltenden Richtlinien geahndet?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Ø  Was passierte bzw. passiert mit den „Upgrade“-Gutschriften (eVouchers), die nach bestimmten Meilen (etwa 100.000 Meilen bei Miles & More) ausgestellt werden?

Wurden bzw. werden sie privat verwendet oder dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und/oder seinen nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

Ø  Gibt es in Ihrem Hause ein diesbezügliches internes Controlling?

Wenn ja, welche Stelle/Abteilung ist damit betraut?

Wenn nein, warum nicht?

 


Bonusmeilenprogramme und sonstige gleichartige Bonifikationen sind der Privatsphäre der Bediensteten zuzurechnen. Diesbezügliche Auskünfte könnten nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Über dienstlich erflogene Meilen, welche wiederum für dienstliche Flüge verwendet werden, bestehen keine Statistiken, da die Bediensteten nur die Verpflichtung trifft, Flugkosten in der Reiserechnung geltend zu machen. Da es sich um private Karten handelt, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.

 

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlicher Dienst in einem Ministerratsvortrag (beschlossen am 23. Jänner 2008) die Bundesregierung aufgefordert habe, sich zu verpflichten und dafür Sorge zu tragen, dass bereits im Dienstreiseformular ein Passus vorgesehen wird, der besagt, dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien nicht privat in Anspruch genommen werden dürfen. Eine entsprechende Passage ist im Dienstreiseformular des bmvit enthalten. Mit Unterfertigung verpflichten sich die Bediensteten meines Ressorts, die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden.