55/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Adler groß
 

 


MAG. GERALD KLUG

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/120-PMVD/ 2013                                                                                       17. Jänner 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. November 2013 unter der Nr. 133/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Zu diesen Fragen verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundes­ministers für Finanzen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J.

Zu 6:

Im Jahr 2013 standen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bis zum Stichtag 50 Taxikarten und 45 Einmalkarten zur Verfügung.


Zu 7 bis 9 und 18:

Taxikarten wurden bestimmten Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten und Dienststellen meines Ressort zur Verfügung gestellt, um den dort eingesetzten Bediensteten die Möglichkeit zu bieten, diese nach dienstlichen Erfordernissen zu verwenden. Schon bisher wurden Taxifahrten nur in Anspruch genommen, soweit dies dienstlich erforderlich war. Dies gilt auch für die Zukunft.

Zu 10 bis 12 und 15:

Die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und Dienststellen, denen eine Taxi­karte zugeteilt wurde, haben in einer Monatsliste unter Angabe von Tag, Zeit, Abfahrt, Ankunft, Fahrtzweck, Taxibenützerin bzw. Taxibenützer und Kostenstelle die sachliche Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Darüber hinaus werden die Abrechnungen durch die Amtswirtschaftsstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport unter Aufsicht des Leiters der Präsidialabteilung und des Leiters der Gruppe Präsidium sowie im Rahmen des Budgetcontrollings geprüft.

Zu 13:

Nein.

Zu 14:

Entfällt.

Zu 16 und 17:

Die Gesamtkosten der Abrechnungen von Fahrten mit Taxikarten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport betrugen im Zeitraum 1. Jänner bis 20. November 2013 rund 10.800 Euro. Im Hinblick darauf, dass für die Ermittlung der Kosten für sonstige Taxi­fahrten die Durchsicht von unzähligen Reiserechnungen erforderlich wäre, ersuche ich um Verständnis, dass ich auf Grund des damit verbundenen, überaus hohen, nicht zu recht­fertigenden Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung Abstand nehme.