578/AB XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                             

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Wien, 28. März 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 609/J-NR/2014 betreffend Folgeanfragen zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J/XXIV.GP): TZVO-Verstoß, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2 und 7:

Die Prüfung hinsichtlich der Qualität der Kursleitung sowie der Einhaltung der zur Führung einer unverbindlichen Übung zu beachtenden Gruppengröße gemäß § 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung erfolgte – unter Hinweis auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 14498/J-NR/2013, Nr. 14707/J-NR/2013 und Nr. 606/J-NR/2014 – aufgrund der Meldung der Schulleitung vom 17. Oktober 2012 an den Landesschulrat für Burgenland. Nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland war seitens der Schulleitung in Vereinbarung mit der zuständigen Schulaufsicht zum damaligen Zeitpunkt die Ausrichtung einer unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) geplant, welche im Hinblick auf die Erprobung neuer Lernformen und im Sinne eines modernen, dem Prinzip der Differenzierung folgenden Physik-Unterrichts mit zwei Lehrkräften bei Aufteilung der Unterrichtsstunden erfolgen sollte. Aus diesem Grund sah die zuständige Schulaufsicht sowie die Schulleitung bei der Prüfung der Gruppengröße die Mindestzahl von 15 Teilnehmenden gemäß Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung als gegeben an.

 

Zu Frage 3:

Es ist die Aufgabe der Dienstbehörde Sachverhalte zu erheben sowie sachgerecht und objektiv einer Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nach den Kategorien Verhalten, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld zuzuführen. Die Erhebungen des zuständigen Landesschulrates für Burgenland haben ergeben, dass keine Dienstpflichtverletzung erfolgte und sich deshalb die Frage nach Konsequenzen nicht stellt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die mit 21. Oktober 2012 datierte Meldung einer unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) des Landesschulrates für Burgenland erfolgte an die für die Planung der Physikolympiaden zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen zur Information mit dem Ziel, die organisatorische Ausrichtung des gesamtösterreichischen Schülerinnen- und Schülerwettbewerbes für die Physikolympiade sicherzustellen. Eine gesonderte Kontrolle der Eröffnungs- und Teilungszahlen ist damit nicht verbunden, zumal die Einhaltung der zur Führung einer unverbindlichen Übung zu beachtenden Gruppengröße in die Zuständigkeit der Schul- und Dienstbehörde erster Instanz fällt.

 

Zu Frage 6:

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14707/J-NR/2013 zu Fragen 2 bis 5 und 7 war nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland zum Stichtag 17. Oktober 2012 die Gruppengröße gemäß § 3 Abs. 1 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung mit 15 Teilnehmenden gegeben. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) in zwei Gruppen wurde der Landesschulrat für Burgenland seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an der HTL Eisenstadt die Bestimmungen der Eröffnungs- und Teilungszahlen beachtet werden. Der Landesschulrat für Burgenland setzte in der Folge als zuständige Dienstbehörde erster Instanz die entsprechenden Umsetzungsschritte. Die zuständige Schulaufsicht beauftragte die Schulleitung normgerechte Voraussetzungen für eine effiziente Schulentwicklung zu schaffen.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Nach Durchführung von Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland sind diese Fragen zu verneinen, die in zwei Gruppen geführte unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) startete bei jener Lehrkraft, die die vierten Klassen und eine fünfte Klasse betreute, am 8. Oktober 2012, bei der zweiten Lehrkraft, welche eine zweite Klasse und die dritten Klassen sowie einen Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese betreute, am 27. November 2012, wobei bei letzterer – unter Hinweis auf die Ausführungen zu Fragen 22 bis 25 sowie 27 bis 30 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 608/J-NR/2014 und Frage 34 der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage – eine Verlegung des ersten Termins auf den 26. November 2012 erfolgte.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland waren in der Erstplanung durch die Schulleitung zwei Lehrkräfte beabsichtigt, darunter befand sich nur jene Lehrkraft, die in der Folge eine zweite Klasse und die dritten Klassen betreute. Mit September erfolgte die Festlegung auf die letztlich die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) im Schuljahr 2012/13 haltenden Lehrkräfte.

 

Zu Fragen 12 bis 17:

Grundsätzlich darf auf das in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14427/J-NR/2013 näher beschriebene Anmeldeprozedere an der HTL Eisenstadt hingewiesen werden und auf den Ermessenspielraum der Schulleitung eine für den Schulstandort angemessene Vorgangsweise vorzusehen, wobei angemerkt wird, dass die im Rahmen der Anmeldung erstellten Listen grundsätzlich im Schulsekretariat abgegeben werden. Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland hat Herr Dr. Schütz eine Liste zu Beginn des Schuljahres 2012/13 im Schulsekretariat abgegeben, diese auf seinen Wunsch wieder ausgehändigt bekommen und nicht mehr zurückgebracht, sodass aufgrund der Listen ein endgültiger Abgleich nicht möglich war und eine neue Anmeldeliste erstellt werden musste.

 

Zum Stichtag 8. Oktober 2012 waren nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland 15 Schüler, darunter eine Schülerin, aus einer fünften Klasse für die unverbindliche Übung „Physikolympiade“(PHO) gemeldet. Im Zusammenhang mit den von dieser fünften Klasse wahrgenommen Turbulenzen und Verunsicherungen rund um die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) wollten manche Schüler nicht mit Herrn Dr. Schütz in irgendeiner Form in Verbindung gebracht werden und bekundeten in Folge kein Interesse an einer Teilnahme.

 

Zum Stichtag 17. Oktober 2012 waren nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland für die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) 15 Teilnehmende, darunter 12 Schüler und eine Schülerin aus einer fünften Klasse sowie zwei Schüler aus einer vierten Klasse angemeldet. Aufgrund von Fehlinformationen an interessierte Schülerinnen und Schüler über das Zustandekommen derselben sowie damit verbundener Turbulenzen und Verunsicherungen rund um die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) meldeten sich einige Schüler letztlich nicht mehr an, andere Schüler hingegen bekundeten Interesse und meldeten sich an.

 

Zum Stichtag 30. November 2012 umfasste die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland 19 Teilnehmende, darunter vier Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, acht Schüler aus zwei vierten Klassen, drei Schüler aus zwei dritten Klassen, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, wobei angemerkt wird, dass die erwähnten Turbulenzen auch im nachhinein noch Auswirkungen auf Schüler zeigte, so nahm zB. ein Schüler einer dritten Klasse an der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) ab Mitte Februar 2013 dauerhaft nicht mehr teil.

 

Im Übrigen darf auf die Ausführungen zu Fragen 34 und 43 hingewiesen werden.

 

Zu Frage 18:

Nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland ist dies zu bejahen.


Zu Frage 19:

Seitens des Landesschulrates für Burgenland wird dies verneint.

 

Zu Frage 20:

Hingewiesen wird auf die nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland gegebene Teilnehmendenzahl zum Stichtag 30. November 2012.

 

Zu Fragen 21 und 22:

Seitens des Landesschulrates für Burgenland wird dies verneint.

 

Zu Frage 23:

Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland umfasste die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) zum Stichtag 30. November 2012 19 Teilnehmende, wobei die neu erstellte Anmeldeliste bei der Lehrkraft, die eine zweite Klasse und zwei dritten Klassen sowie den Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese unterrichtete, grundsätzlich im Rahmen des zweiten Termins der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) ergänzt wurde und zwei Schüler einer dritten Klasse diese aufgrund der Verunsicherungen und Turbulenzen rund um die Physikolympiade danach ausfüllten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Fragen 49 bis 52 verwiesen.

 

Zu Fragen 24 bis 28:

Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland waren zwei Schüler aus einer zweiten Klasse im November 2012, Dezember 2012 (2 Termine) und Jänner 2013 und ein Schüler aus einer zweiten Klasse im Dezember 2012 (1 Termin) sowie im Februar 2013 in der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) anwesend, sodass den Schülern in der Schulnachricht ein Teilnahmevermerk im Ausmaß einer Stunde ausgestellt wurde. Die seitens der Schüler im Dezember 2012 bzw. Jänner 2013 angekündigten Terminkollisionen – in einem Fall im Zuge einer Führerscheinausbildung, im anderen Fall im Rahmen eines Fußballtrainings – wurden nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland im Hinblick auf die eingangs zitierten Anwesenheiten situationsbedingt vor Ort zum Zeitpunkt der Schulnachricht als unverbindlich und daher nicht endgültig eingestuft, am Ende des Jahres als dauerhaft gewertet.

 

Zu Fragen 29 bis 33:

Im Hinblick auf die aus pädagogischen Gründen erfolgte Teilung der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) in zwei Gruppen umfasste die Lerngruppe jener Lehrkraft, die eine zweite Klasse und die dritten Klassen sowie den Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium unterwies, lediglich sechs Teilnehmende. Nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland wusste die in Rede stehende Lehrkraft über die Mindestzahl Bescheid, eine ausreichende Anzahl an Teilnehmern kumulativ für beide Gruppen lag vor. Eine Meldung an die Schulleitung hinsichtlich Abwesenheiten von Schülern dieser Lerngruppe an einzelnen Terminen erfolgte nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland nicht. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 49 bis 52 verwiesen.

 

Zu Frage 34:

Nach den vom Landesschulrat für Burgenland erhobenen Eintragungen im elektronischen Klassenbuch, weiteren Erhebungen sowie unter Einbeziehung von persönlichen Aufzeichnungen waren in der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) bei der Lehrkraft, die die vierten Klassen sowie eine fünfte Klasse betreute, am 8. Oktober 2012, in der 8. und 9. Stunde, 14 Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 15. Oktober 2012, in der 9. und 10. Stunde, 11 Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 22. Oktober 2012, in der 9. und 10. Stunde, sieben Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 5. November 2012, in der 9. bis 11. Stunde sechs Schüler aus einer vierten Klasse, fünf Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 19. November 2012, in der 8. und 9. Stunde zehn Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 26. November 2012, in der 8. und 10. Stunde fünf Schüler aus einer vierten Klasse sowie sieben Schüler und eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 3. Dezember 2012, in der 7. und 9. Stunde, fünf Schüler aus einer vierten Klasse und neun Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 10. Dezember 2012, in der 7. und 10. Stunde, vier Schüler aus einer vierten Klasse und sieben Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 17. Dezember 2012, in der 10. Stunde, neun Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 14. Jänner 2013, in der 8. und 9. Stunde, sechs Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 21. Jänner 2013, in der 8. und 9. Stunde fünf Schüler aus einer vierten Klasse sowie neun Schüler und eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 4. Februar 2013 in der 9. und 10. Stunde, vier Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 18. Februar 2013, in der 7. und 9. Stunde, fünf Schüler aus einer vierten Klasse und acht Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 25. Februar 2013, in der 7. und 9. Stunde, sieben Schüler aus einer vierten Klasse und sechs Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 4. März 2013, in der 7. und 9. Stunde, sieben Schüler aus einer vierten Klasse und acht Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 11. März 2013, in der 7. und 9. Stunde, drei Schüler aus einer vierten Klasse und neun Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 19. März 2013 (Verlegung vom 18. März 2013), in der 8. bis 11. Stunde, ein Schüler aus einer vierten Klasse, am 8. April 2013, in der 7. und 10. Stunde, vier Schüler aus einer vierten Klasse und vier Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 16. April 2013 (Verlegung vom 15. April 2013), in der 7. bis 10. Stunde, ein Schüler aus einer vierten Klasse, am 22. April 2013, in der 7. und 10. Stunde, vier Schüler aus einer vierten Klasse und vier Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, am 29. April 2013, in der 7. Stunde, vier Schüler aus einer vierten Klasse, am 6. Mai 2013 in der 7. Stunde, vier Schüler aus einer vierten Klasse, am 16. Mai 2013 (Verlegung vom 13. Mai 2013), in der 9. und 10. Stunde, zwei Schüler aus einer vierten Klasse und eine Schülerin aus einer ersten Klasse , am 23. Mai 2013, in der 9. und 10. Stunde, zwei Schüler aus einer vierten Klasse und eine Schülerin aus einer ersten Klasse und am 6. Juni 2013 (Verlegung vom 3. Juni 2013), in der 9. und 10. Stunde, drei Schüler aus einer vierten Klasse und eine Schülerin aus einer ersten Klasse anwesend.

 

Nach den vom Landesschulrat für Burgenland erhobenen Eintragungen im elektronischen Klassenbuch sowie weiteren Erhebungen waren in der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) bei der Lehrkraft, die eine zweite Klasse und die dritten Klassen sowie den Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesgymnasium Kurzwiese betreute, am 26. November 2012 (Verlegung vom 27. November 2012), in der 10. und 11. Stunde, ein Schüler aus einer dritten Klasse, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 3. Dezember 2012, in der 10. und 11. Stunde, zwei Schüler aus einer dritten Klasse, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 10. Dezember 2012, in der 10. und 11. Stunde, ein Schüler aus einer dritten Klasse, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 17. Dezember 2012, in der 10. und 11. Stunde, zwei Schüler aus den dritten Klassen, ein Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 14. Jänner 2013, in der 10. und 11. Stunde, drei Schüler aus den dritten Klassen, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 21. Jänner 2013, in der 10. und 11. Stunde, drei Schüler aus den dritten Klassen, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 28. Jänner 2013, in der 10. und 11. Stunde, drei Schüler aus den dritten Klassen, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 4. Februar 2013, in der 10. und 11. Stunde, drei Schüler aus den dritten Klassen, ein Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 25. Februar 2013, in der 10. und 11. Stunde, zwei Schüler aus einer dritten Klasse, ein Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 4. März 2013, in der 10. und 11. Stunde, zwei Schüler aus einer dritten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 18. März 2013, in der 9. bis 11. Stunde, zwei Schüler aus einer dritten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 19. März 2013 (Verlegung vom 22. April 2013), von 14.00 bis 18:00 Uhr bzw. in der 8. bis 11. Stunde, zwei Schüler aus einer dritten Klasse, am 8. April 2013, in der 10. und 11. Stunde, zwei Schüler aus einer dritten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese, am 16. April 2013 (Verlegung vom 29. April 2014), von 14.00 bis 17:00 Uhr bzw. in der 8. bis 10. Stunde, ein Schüler aus einer dritten Klasse und am 16. Mai 2013 (Verlegung vom 6. Mai 2013), in der 9. und 10. Stunde, zwei Schüler aus einer vierten Klasse sowie eine Schülerin aus einer ersten Klasse anwesend.

 

Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Fragen 18 und 19 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 608/J-NR/2014 ist anzumerken, dass nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland in der Praxis Abweichungen durch Stundenblockungen sowie durch das Eingehen auf Schülerinnen- und Schülerwünsche hinsichtlich Schularbeiten, Tests sowie Prüfungen erfolgten, sodass die unverbindliche Übung nicht zwingend an dem im elektronischen Klassenbuch platzierten Wochentag bzw. an der platzierten Wochenstunde gehalten wurde.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Schülerin einer ersten Klasse an der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) ab Mitte Mai 2013 teilgenommen hat sowie die Teilnehmenden einer fünften Klasse im Zusammenhang mit der Reife- und Diplomprüfung und dem dadurch bedingten verkürzten Unterrichtsjahr ausgeschieden sind.

Was die in der Fragestellung monierten „Kursstunden“ anbelangt, die offenbar der Beantwortung der Frage 2 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14716/J-NR/2013 zu der für die beiden Lehrkräfte zum damaligen Zeitpunkt für eine Verrechnung als relevant eingestuften Anzahl an Unterrichtseinheiten entnommen worden ist, so ist nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland zu bemerken, dass ein angedachtes vereinfachendes Zusammenziehen der Stunden-Eintragungen im elektronischen Klassenbuch zu einem aufgrund von Entfallsregelungen (zB. Mehrdienstleistungen, Supplierungen, Fort- und Weiterbildung, Schulveranstaltungen, etc.) nicht abrechnungsrelevanten Stundenausmaß führt, zumal dieses nach den vorliegenden Informationen weiter korrigiert wurde, sodass schlussendlich 30 und 32 Unterrichtseinheiten zur Abrechnung gelangten.


Vor dem Hintergrund der in Beantwortung der Fragen 18 und 19 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 608/J-NR/2013 seitens des Landesschulrates für Burgenland festgestellten Abweichungen im Verhältnis Stundenplan zu den erhobenen Eintragungen im elektronischen Klassenbuch wird dieser seitens der zuständigen Organisationseinheit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen aufgefordert werden, für deckungsgleiche und den Gegebenheiten vor Ort entsprechend umfassende Eingaben in die lokalen Datenerfassungssysteme an der HTL Eisenstadt künftig Sorge zu tragen und die im Hinblick auf die festgestellten Abweichungen in seinem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen, auch unter dem Aspekt einer allfälligen Nachqualifizierung, zu ergreifen.

 

Zu Fragen 35 bis 37:

Eine Abmeldung ist in den schulrechtlichen Bestimmungen nicht normiert. Hinsichtlich der Einstellung von unverbindlichen Unterrichtsangeboten wird auf die Ausführungen zu Frage 43 verwiesen.

 

Zu Frage 38:

Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland war die Zusammensetzung der 19 Teilnehmenden mit Stichtag 30. November 2012 wie folgt: Vier Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse, acht Schüler aus zwei vierten Klassen, drei Schüler aus zwei dritten Klassen, zwei Schüler aus einer zweiten Klasse sowie ein Schüler aus dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Kurzwiese.

 

Zu Fragen 39 bis 42:

Ja, nach Auskunft des Landesschulrates für Burgenland wussten die Genannten Bescheid. Ein Besuch der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) im Schuljahr 2012/13 durch die Schulleitung erfolgte nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland nicht, die Schulleitung wurde jedoch im Rahmen von mündlichen Berichten über das Engagement und über die Begeisterungsfähigkeit der Teilnehmenden in Kenntnis gesetzt.

 

Zu Frage 43:

Unter Hinweis auf § 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF, ist die Führung eines unverbindlichen Unterrichtsangebotes mit Ende des betreffenden Semesters einzustellen, wenn in unverbindlichen Unterrichtsangeboten, für die sich mindestens 15 Schülerinnen und Schüler anzumelden haben, die Schülerzahl 12 unterschritten wird. Eine Anmeldung für unverbindliche Unterrichtsangebote ist gemäß § 12 des Schulunterrichtsgesetzes für ein Schuljahr wirksam und ab der Anmeldung für den Schüler oder die Schülerin grundsätzlich verbindlich. Eine Abmeldung ist in den schulrechtlichen Bestimmungen nicht normiert. Mögliche Situationen für ein Absinken der Teilnehmendenzahl können insbesondere in krankheitsbedingten und sonstigen Abwesenheiten, einem Schulwechsel, einem Ausschluss aber auch in einem nach der Anmeldung hervortretenden Nichtinteresse gelegen sein, wobei diesbezüglich auf das jeweils absehbare dauerhafte Absinken der Teilnehmendenzahl im Beobachtungszeitraum abzustellen wäre. Diese Prognoseentscheidung ist situationsbedingt vor Ort zu treffen.

 

Zu Frage 44:

Gegenständliche Informationen zur Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung werden nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland von den Abteilungsvorstandsleitungen an die Lehrkräfte übermittelt, wobei anzumerken ist, dass sich erforderlichenfalls die Lehrkräfte vertiefendes Fachwissen selbst anzueignen haben.

 

Zu Fragen 45 bis 48:

Nach den Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland war dies der Schulleitung nicht bekannt und es erfolgte daher auch kein Besuch; daraus ergeben sich seitens der Dienstbehörde erster Instanz keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Wie bereits zu Fragen 39 bis 42 ausgeführt wurde die Schulleitung jedoch im Rahmen von mündlichen Berichten über das Engagement und über die Begeisterungsfähigkeit der Teilnehmenden der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) im Schuljahr 2012/13 in Kenntnis gesetzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 49 bis 52 verwiesen.

 

Zu Fragen 49 bis 52:

Nach Erhebungen des Landessschulrates für Burgenland wurde die Schulleitung zum Stichtag 8. Oktober 2012 (15 Teilnehmende), zum Stichtag 17. Oktober 2012 (15 Teilnehmende) sowie zum Stichtag 30. November 2012 (19 Teilnehmende) von der Kursleitung über die Anmeldezahlen informiert. Eine Information betreffend Anwesenheiten bei der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) erfolgte seitens der Lehrkräfte nicht, zumal die erforderliche Gruppengröße kumulativ für beide Gruppen im ersten Semester nicht unterschritten wurde und hinsichtlich des zweiten Semesters – aufgrund des absehbaren Absinkens der Teilnehmendenzahl kumulativ für beide Gruppen auf unter 12 mit Ende April 2013 – die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) mit Ende des betreffenden zweiten Semesters eingestellt wurde.

 

Zu Fragen 53 und 54:

Nach Erhebungen des Landessschulrates für Burgenland wird dies verneint. Seitens des Landesschulrates für Burgenland wird begründend darauf hingewiesen, dass nach der Durchführung von Erhebungen die erforderliche Gruppengröße kumulativ für beide Gruppen im ersten Semester nicht unterschritten wurde und hinsichtlich des zweiten Semesters – vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Frage 43 und im Lichte des absehbaren Absinkens der Teilnehmendenzahl auf unter 12 kumulativ für beide Gruppen mit Ende April 2013 – die unverbindliche Übung „Physikolympiade“ (PHO) mit Ende des betreffenden Semesters eingestellt wurde.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.