596/AB XXV. GP

Eingelangt am 03.04.2014
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0048-I/A/15/2014

Wien, am 3. April 2014

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 892/J der Abgeordneten Josef A. Riemer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Änderung der Honigrichtlinie ist aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig gewesen.

 

Fragen 2 und 3:
Nein. Die heimischen Imker/innen können durch das in Österreich bestehende An-bauverbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) die Vorteile einer Pflanzen-produktion ohne Verwendung von GVO voll ausschöpfen und so die Erwartungen der Verbraucher/innen erfüllen. Der Anbau von GVO wird wie bisher in Österreich durch


die Verbotsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit und die Rege-lungen der Länder hinsichtlich der Koexistenz ausgeschlossen, für die Vermarktung bietet sich die Auslobung der gentechnikfreien Produktion nach der Richtlinie des Österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB) an.

 

Fragen 4 bis 8:
Die Änderung der Honigrichtlinie stellt keinesfalls eine Gefährdung der Gesundheit dar. Die lebensmittelsicherheitsrelevanten Bewertungen von GVO und daraus hergestellten Lebensmitteln liegt weiterhin bei den Regelungen der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 und deren Durchführung im Gentechnikgesetz

sowie im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG. Im Rahmen dieser Regelungen werden alle Bewertungen durchgeführt und Maßnahmen ergriffen, um die Verbraucher/innen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

 

Fragen 9 und 10:

Entsprechende Daten zu Honig finden sich bei der Statistik Austria unter Versorgungsbilanzen:

 

Versorgungsbilanz für Honig 2006/07 - 2011/12
in Tonnen

Bilanzposten

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

2010/11

2011/12

Erzeugung

6.300

5.700

5.500

5.000

5.600

5.300

Lageränderung

-

-

-

-

-

-

Einfuhr

4.426

5.055

5.452

6.124

6.143

7.010

Ausfuhr

1.183

1.114

1.031

1.232

1.788

2.546

Nahrungsverbrauch

9.543

9.641

9.920

9.892

9.955

9.764

Pro Kopf in kg

1,2

1,2

1,2

1,2

1,2

1,2

Selbstversorgungsgrad in %

66

59

55

51

56

54

Q: STATISTIK AUSTRIA, Versorgungsbilanzen. Erstellt am 26.04.2013.

© STATISTIK AUSTRIA, Letzte Änderung: 26.04.2013

 

Fragen 11 bis 13:
Der Honig wird durch Eigenkontrollen der Unternehmer/innen geprüft. Amtlicherseits wird dies gemäß dem Revisions- und Probenplan überprüft.

 

Frage 14:

In den Jahren 2010 bis 2013 wurden im Rahmen der amtlichen Kontrolle keine Fälle von Honig aus genetisch veränderten Organismen nachgewiesen.