635/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.04.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

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An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0013-I/3/2014

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. APR. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 14. Februar 2014, Nr. 637/J, betreffend „Erhöhter

                        Mehrwertsteuersatz für Pferdehalter“

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Februar 2014, Nr. 637/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG sowie Fragen der Umsatzsteuer liegt beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu Frage 3:

 

Die in der parlamentarischen Anfrage zitierte Studie „Wirtschaftsfaktor Pferd“ wurde nicht wie angegeben 2010 sondern bereits 2005 verfasst. In der neuen von der Plattform PferdAustria,


eine Initiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), in Auftrag gegebenen Studie „Tourismus- und Freizeitfaktor Pferd in Österreich“ (2010) wird davon ausgegangen, dass mit den Pferden in Tourismus und Freizeit in Österreich jährlich ein Betrag von € 2,1 Mrd. erwirtschaftet und 23.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Im Auftrag der Plattform PferdAustria wurde im Oktober 2013 vom Industriewirtschaftlichen Institut die Studie “Effekte einer Mehrwertsteuer auf die Pferdehaltung“ durchgeführt und die durch die Besteuerung ausgelösten Effekte beschrieben. Laut dieser Studie wäre ohne Ausgleich mit einer negativen Kosten-Nutzen Relation für den Fiskus zu rechnen. Die Studie steht auf der Website von PferdAustria (www.pferdaustria.info) zum Download bereit. Nach Ansicht des BMLFUW war es daher erforderlich, eine Regelung, wie sie nun die PferdePauschV, BGBl. II Nr. 48/2014, vorsieht, zu schaffen.

 

Zu Frage 6:

 

Das BMLFUW war über die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter und die Plattform PferdAustria über die Entwicklung der Verhandlungen im Bundesministerium für Finanzen laufend informiert.

 

Zu Frage 7:

 

Ein Einvernehmen des BMLFUW war und ist in dieser umsatzsteuerlichen Angelegenheit nicht vorgesehen. Diese Regelungen liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu Frage 8:

 

Die Fragestellung erscheint unklar. Die Anwendung des Regelbesteuerungssatzes von 20 % auf Einstellgebühren und der Wegfall der landwirtschaftlichen Pauschalierung bei der Pensionspferdehaltung wurde nicht durch Verordnung festgelegt, sondern ergeben sich aus der Interpretation der Richtlinie 2006/112/EG. Der Wegfall der landwirtschaftlichen Pauschalierung bei der Pensionspferdehaltung wurde zusätzlich durch einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen konkretisiert.

 

 


Zu Frage 9:

 

Die PferdePauschV mit der eine Vorsteuerpauschale für Pferdeeinstellbetriebe vorgesehen wird, wird seitens des BMLFUW als geeignet angesehen, die negativen Auswirkungen der zwanzigprozentigen Umsatzbesteuerung der Einstellgebühren auszugleichen.

 

Der Bundesminister: