739/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 908/J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Der Voranschlag für Repräsentationen belief sich im Jahr 2013 auf EUR 12.000,--. Davon entfielen EUR 10.000,-- auf die Zentralleitung und auf die nachgeordnete Dienststelle Bundessozialamt EUR 2.000,--. Für die nachgeordneten Dienststellen der Arbeitsinspektorate gibt es in diesem Bereich keinen Voranschlag.

 

Frage 2:

Der Erfolg im Jahr 2013 belief sich bei den Repräsentationsausgaben auf EUR 2.100,--.

Für einen Benefizabend am 04.07.2013 fielen für den Ankauf eines Tisches EUR 1.980,-- an. Für ein Gastgeschenk wurden EUR 120,-- aufgewendet.

Repräsentationsausgaben können nur durch politische  Amtsträger im Zuge ihrer Amtsführung entstehen. Entsprechend dieses Umstandes, können Repräsentationsausgaben nicht bei MitarbeiterInnen meines Ressorts anfallen.

Zu Vergleichszwecken darf darauf verwiesen werden, dass die Repräsentationsausgaben der Zentralleitungen der Vorgängerressorts für die Jahre 2000 bis 2006 durchschnittlich EUR 87.211,59  pro Jahr betrugen (siehe Beantwortung Nr. 2376/AB vom 22. Jänner 2008 zur Anfrage Nr. 2336/J).

 

Frage 3:

Die Gesamtausgaben für Lebensmittel beliefen sich auf EUR 35.427,07, davon entfallen EUR 20.735,63 auf die Zentralstelle meines Ressorts, EUR 11.263,33 auf das Bundessozialamt und EUR 3.428,11 auf die Arbeitsinspektorate.

 

Frage 4:

Das Amtspauschale betrug im Jahr 2013 EUR 9.243,96 (12 x € 770,33).


Frage 5:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

 

Fragen 6 und 7:

Das Bundesfinanzgesetz 2014 ist derzeit in Ausarbeitung, daher kann ich darüber noch keine Auskunft erteilen.