779/AB XXV. GP
Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
S91143/18-PMVD/2014 17. April 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Februar 2014 unter der Nr. 817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reform des Wehrdienstes – Umgangsformen verbessern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Umgangsformen ergingen im Jahr 2013 ein Tagesbefehl des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport und ein Kommandantenbrief des Generalstabschefs. Am 4. März 2014 wurden zur Ergänzung der „Verhaltensregeln für Soldaten“ die „Grundsätze für einen respektvollen Umgang miteinander“ verfügt. Ein diesbezüglicher Fragebogen für Grundwehrdiener wurde entwickelt und bereits verteilt. Parallel dazu laufen die Umsetzungsmaßnahmen für ein Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik.
Zu 2 und 3:
Die geltenden Regelungen auf allen Ebenen im Stufenbau der Rechtsordnung sind ausreichend. Ungeachtet dessen wurde die Führungsverhaltensausbildung im Bereich der Unteroffiziersgrundausbildung um etwa 24 Unterrichtseinheiten aufgestockt. Weiters werden ergänzende Hilfestellungen für die Verbesserung der Umgangsformen erarbeitet, wie eine Fibel für Ausbilder (Arbeitstitel), die ab dem vierten Quartal 2014 verfügbar sein wird, und die bereits erwähnte Verfügung der „Grundsätze für einen respektvollen Umgang miteinander“. Kommandantinnen und Kommandanten aller Ebenen wurden im Hinblick auf ihre Vorbildwirkung auf die Einhaltung der Regelungen für menschenorientiertes Führen besonders hingewiesen.
Zu 4:
Derzeit werden Anreizsysteme, um allgemein positive Leistungen von Grundwehrdienern entsprechend hervorzuheben, erarbeitet.
Zu 5:
Die Umsetzung der angeführten Maßnahmen läuft engagiert auf allen Ebenen. Die gesetzten Maßnahmen sind geeignet, einen langfristigen Erfolg zu gewährleisten.
Zu 6:
Ein konkreter Betrag kann, ohne dass dadurch erhebliche Verwaltungsaufwände generiert würden, nicht genannt werden.
Zu 7:
Die Umsetzung wird weitestgehend noch im Jahr 2014 abgeschlossen.
Zu 8:
Entfällt.