816/AB XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2014
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BM für Bildung und Frauen

Anfragebeantwortung

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 24. April 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 885/J-NR/2014 betreffend Datenschutzmängel beim Schulverwaltungssystem „Sokrates“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 27. Februar 2014 an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Nein. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen werden nur die mittleren und höheren Bundesschulen zum Umstieg auf die neue Software „SOKRATES Bund“ verpflichtet, die land- und forstwirtschaftlichen mittleren und höheren Bundesschulen seitens des schul­erhaltenden Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; zusammen somit 529 Schulen.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

Die Gesamtkosten für die Implementierung inklusive zeitlich unbegrenzter Lizenznutzung des Softwareprogrammes „SOKRATES Bund“ belaufen sich auf insgesamt rund EUR 190.000 (exklusive Schulungen, inklusive automationsgestützte Übernahme der Schuldaten aus den jeweiligen bis zum Umstellungszeitpunkt verwendeten Altsystemen, technische und operative Unterstützung der Projektleitung, Planung der künftig notwendigen Fortbildung in Verbindung mit der neuen Software und Clearingstelle für den Rollout). Die Kosten für Betrieb und Wartung der Software belaufen sich künftig auf jährlich EUR 203.136. Für die Schulungen in das Software­programm „SOKRATES Bund“ fallen EUR 160.000 an.


Zu Fragen 9 und 10:

Ja. Die Software „SOKRATES Bund“ wurde über das Vergabeverfahren „Digitale Schul­verwaltung (Schülerverwaltung)“ der BBG aus dem Schuljahr 2012/13 im Auftrag der Republik Österreich beschafft.

 

Zu Fragen 11 bis 13:

Nein, der dargestellte Sachverhalt trifft nicht zu.

Im Rahmen der Einschulungen werden ausschließlich mit der Schulverwaltung befasste Personen aus mittleren und höheren Bundesschulen auf einem eigens dafür eingerichteten Test- bzw. Schulungssystem auf die Verwendung der neuen Software vorbereitet bzw. eingeschult. Im Rahmen eines solchen Schulungstermins verschaffte sich ein Schul­administrator unter Ausnutzung seiner ihm für die Schulung gewährten Berechtigungen und unter Zuhilfenahme einer für die Schulverwaltung nicht autorisierten Software Zugang zu Test­daten weiterer Schulen.

Das Bildungsministerium wurde am späten Abend des 12. Februar auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht, wurde unmittelbar tätig und informierte und veranlasste die Firma, die Schwachstelle umgehend zu beseitigen.

 

Zu Fragen 14 bis 16:

Datensicherheit und Datenschutz sind integrativer und wesentlicher Bestandteil des Auftrags zur Schülerverwaltungssoftware. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen hat den Auftrag­nehmer nochmals schriftlich über die entsprechenden (vertragsrechtlichen) Vorgaben in Kenntnis gesetzt und hat eine detaillierte schriftliche Darstellung der vom Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der gängigen Sicherheitsstandards eingefordert. Die sicherheitstechnischen Details wurden von Experten geprüft und abgenommen.

 

Zu Fragen 17 bis 19:

Ein Großteil der Bundesschulen wurde bereits auf das neue System umgestellt. Es besteht kein Anlass den Rollout zu stoppen, zumal die derzeit an mittleren und höheren Bundesschulen eingesetzten Programme Großteils (technisch) veraltet sind und aktuellen Entwicklungen und schulrechtlichen Rahmenbedingungen (zB. Oberstufe Neu) nicht Rechnung tragen.

 

Zu Frage 20:

Grundsätzlich haftet der Verursacher. Im Zuge der vertraglichen Ausgestaltung der Vergabe wurde festgehalten, dass sich die Republik Österreich als Auftraggeber beim Auftragnehmer bei dessen Verschulden schadlos halten kann.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.