833/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Februar 2014 unter der ZI. 907/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Eingangs weise ich darauf hin, dass Repräsentationsausgaben alle Kosten umfassen, die Ausgaben für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, betreffen. Dazu zählen etwa Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen/offiziellen Besuchen, wie etwa der Empfang von Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen.

In der Zentrale des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) belief sich der Bundesvoranschlag für Repräsentationsaufwendungen im Jahr 2013 auf 1.020.000,-.

Zu Frage 2:

Die tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentation der Zentrale des BMeiA im Jahr 2013 beliefen sich auf 519.005,87. Die einzelnen Kosten wurden folgenden Verwendungszwecken zugeordnet:

Besuche diverser ausländischer Regierungsmitglieder und Leiter internationaler Organisationen

100.653,07

Sonstige Veranstaltungen des Bundesministers (z.B. Arbeitsgespräche, Empfänge)

187.168,20

Veranstaltungen im Auftrag des Bundesministers

90.512,88

Kosten anlässlich Delegationsreisen

2.255,88

Sonstige Repräsentationen des Bundesministers

462,68

 

Sonstige Repräsentationsausgaben (z.B. Anmietung

 

von Räumen und dergleichen anlässlich von

 

Besuchen, Ausgaben von Mitarbeiterinnen und

137.953,16

Mitarbeitern des BMeiA für Gespräche auf

 

Arbeitsebene)

 

Darüber hinaus standen im Jahr 2013 jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vertretungsbehörden im Ausland, die Repräsentationsaufgaben wahrnehmen, durchschnittlich  540 pro Monat zur Verfügung.

Zu Frage 3:

Die Gesamtkosten für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken in der Zentrale des BMeiA beliefen sich im Jahr 2013 auf 37.711,71.

Zu Frage 4:

Die tatsächliche abgerechnete Amtspauschale im Jahr 2013 belief sich auf 24.011,08 (inklusive jener des Staatssekretärs im BMeiA).

Zu Frage 5:

Es wurden keine Ressortmittel für parteipolitische Veranstaltungen in Anspruch genommen.

Zu den Frage 6 und 7:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsaufwendungen beziehungsweise eine Amtspauschale im Jahr 2014 liegen derzeit noch nicht vor, da noch kein Bundesfinanzgesetz 2014 beschlossen wurde.