835/AB XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Europa, Integration und Äußeres

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Februar 2014 unter der ZI. 931/J-NR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Budgetaufwand für Berateraufträge“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 4, 7 und 10:

Vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurden zwischen dem 1.1.2013 und dem 28.2.2014 die im Folgenden angeführten Aufträge an externe Beraterinnen und Berater im weitesten Sinne erteilt:

Vertragspartner

Leistung/Inhalt

Kosten in EUR

ALLPLAN GmbH

Wien, Machbarkeitsstudie Raumkühlung

43.400,00

ARCHITEKT DI BODEM

ÖB New Delhi, Prüfung der Bebaubarkeit, Gutachten

4.717,82

ARCHITEKT SPARNAITIS

ÖB Wilna, Fassadensanierung, Expertise

1.365,02

ARGE MAYR- RESETARITS

ÖB Budapest, Änderung Raum- und Funktionsprogramm, Machbarkeitsstudie

15.307,60

BANAJ STUDIOS

Botschaft Tirana, Immobilienschätzgutachten

1.000,00

BAUPHYSIK FEIT GmbH

Wien, Gutachten Beschattungsmaßnahmen

3.120,00

BAUPHYSIK FEIT GmbH

Wien, Ergänzungsgutachten Beschattung

1.071,00

BÖCKSTEINER, Franz

Wien, Schallgutachten

1.200,00

CB RICHARD ELLIS

Brüssel, Immobilienschätzgutachten

6.050,00

CB RICHARD ELLIS

Kiew, Immobilienschätzgutachten

4.866,79

ENVIRO-CHEM

Peking, Gutachten Luftqualität

14.985,00

EGYED&PARTNER

Budapest, Immobilienschätzgutachten

9.962,01

 

 

 


FIRMA GERSTENMAYER GmbH

ÖB Berlin, Erneuerung Hauskommunikationsanlage, technische Beratung

1.884,89

FIRMA GEOTER

ÖB Madrid, Residenz, Energieeffizienzstudie

2.954,19

FREUND, DI Thomas

Allgemeine statische Beratungsleistungen

4.200,00

FREUND, DI Thomas

ÖB Budapest, Einfriedungsmauer, Statikgutachten

992,80

FREUND, DI Thomas

KF London, Residenz, Dach, Statikgutachten

1.585,02

FREUND, DI Thomas

ÖB Rabat, Residenz, Stützmauer, Statikgutachten

3.328,81

FREUND, DI Thomas

ÖB Riyadh, Amt, Photovoltaikanlage, Statikgutachten

3.330,46

FREUND, DI Thomas

ÖB Tunis, Residenz, Rissbildung, Statikgutachten

3.337,53

GRUBER, Hon.-Prof. Dr. Gunther, Senatspräsident des VwGH iR

Laufende Rechtsberatung im Bereich ordentliche Beschwerde in Visaangelegenheiten (Kosten über gesamte Vertragszeit, 1.6.2013 -31.5.2014)

30.000,00

HAFNER Gerhard Dr. Univ.Prof.

Laufende rechtliche Beratung in Fragen des Völkerrechts sowie des Rechts der EU

22.400,00

HAUSWIESNER LAW GROUP

Chicago; Rechtsgutachten Amt

750,00

JESSINA, Mag. Claus

Zustands- und Wertbeurteilung von Gemälden und Bildern

810,00

NAIT MOHAMED BUREAU

Algier, Immobilienschätzgutachten

2.500,00

NESVADBA, DI Ivan

ÖB Jakarta, Amt, Neubau, Optimierung der Haustechnik, technische Befundung

4.183,82

NEWTON PROPERTY CONS.

Harare, Immobilienschätzgutachten

350,00

PHHV Anwälte

Rio de Janeiro; Rechtsberatung

12.880,87

PRÜFSTELLE FÜR BRANDSCHUTZTECHNIK RA-KANZLEI GRANRUT AVOCATES

Wien , Gutachten Brandschutz

ÖB Paris, Standortoptimierung, rechtliche Expertise

620,58

5.059,08

rhm GmbH

Techn. Beratung Mängelbehebung Kühlung

2.790,00

ROPPER, HR iR Dr. Harald

Laufende Rechtsberatung im Bereich

Immobilienbewirtschaftung,

Ausschreibungswesen

43.686,58

TB ING. SABER

ÖB Berlin, Amt, Energiemonitoring

1.260,00

WEILHARTER

ANWALTSBÜRO

Peking, Rechtsexpertise

1.578,58

XLGD ARCHITECTURES

ÖB Paris, Vorsorgemaßnahmen bei Hochwasser, Expertise

1.435,20

 


Des Weiteren verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 361/J- NR/2013 vom 21. Februar 2014.

Zu den Fragen 2, 5, 6 und 12:

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Beraterinnen und Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen: Es kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes Expertenwissen im BMeiA nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Zudem kann es unter Umständen sinnvoll sein, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines/einer Außenstehenden oder auch eines/einer Betroffenen zu beleuchten.

Zu den Fragen 3, 8, 9 und 11:

Die Beauftragung erfolgte durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Organisationseinheit des BMeiA. Die Vergaben erfolgten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Die budgetäre Bedeckung war unter den finanzgesetzlichen Ansätzen der jeweiligen Bundesfinanzgesetze gegeben.

Zu Frage 13:

Zum Verhältnis von parlamentarischen Anfragen zu Handlungen von Unternehmensorganen ausgegliederter selbstständiger juristischer Personen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 12472/J-NR/2012 vom 7. September 2012 durch den Herrn Bundeskanzler.