90/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 141/J des Abgeordneten Mölzer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4, 6 und 7:

Folgende Kampagnen im Zusammenhang mit der Europäischen Union wurden im Zeitraum 23. November 2010 bis 22. November 2013 von meinem Ressort beauftragt:

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds (ESF):

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nimmt unter anderem die Aufgaben der Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds (ESF) wahr. In Artikel 69 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds ist folgende Vorgabe festgehalten:

 

„Der jeweilige Mitgliedstaat und die für das operationelle Programm zuständige Verwaltungsbehörde informieren über die Vorhaben und die kofinanzierten Programme und sorgen für deren Bekanntmachung. Die Informationen richten sich an die Bürger der Europäischen Union und an die Begünstigten und sollen die Rolle der Gemeinschaft betonen; außerdem soll dadurch die Transparenz der Unterstützung aus den Fonds gewährleistet werden.“

 

Die Durchführungsvorschriften sind in Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 festgelegt.


 „Die Verwaltungsbehörde gewährleistet, dass die Informations- und Publizitätsmaßnahmen entsprechend dem Kommunikationsplan durchgeführt werden und dass sie auf die größtmögliche Reichweite der Medien unter Nutzung unterschiedlicher Kommunikationsformen und -verfahren auf der geeigneten Gebietsebene abzielen.“

 

In den Durchführungsvorschriften werden auch die Mindestanforderungen an Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit festgelegt.

 

Wie in der Durchführungsverordnung festgelegt, ist ein Kommunikationsplan vorzulegen. Der aktuell gültige Kommunikationsplan stammt aus dem Jahr 2008 (aktualisiert 2010), wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und hat die Referenznummer CCI2007AT052PO001. Der Kommunikationsplan gilt für die Programmperiode 2007 bis 2013 bis zur Genehmigung des neuen ESF-Programms 2014-2020.

 

Der Kommunikationsplan umfasst zu den Themenschwerpunkten

 

 

folgende Maßnahmenschwerpunkte:

 

Pressearbeit, Website (www.esf.at), Veranstaltungen und Events, Publikationen, Reporting und Evaluierung. Um diesen Kommunikationsplan umzusetzen, wurde - nach einer europaweiten Ausschreibung durch die BBG - eine externe Agentur beauftragt und ein Rahmenvertrag bis 30. Juni 2014 abgeschlossen. Die Finanzierung der Maßnahmen im Kommunikationsplan erfolgt aus Mitteln des ESF und aus nationalen Kofinanzierungsmitteln. Die Kosten für die Agenturleistungen sowie für die Jahrestagungen sind - soweit es sich um nationale Mittel handelt - in den untenstehenden Gesamtkosten (siehe Frage 5) eingerechnet.

Das Ziel der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, formuliert im Artikel 69 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 (Text s. oben), wurde erreicht.


Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft 2011

Mein Ressort war im Jahr 2011 aufgrund der Entscheidung des Rates vom 27. November 2009 (2010/37/EG) über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) für die Durchführung und Koordinierung dieses Themenjahres in Österreich verantwortlich.

Hinsichtlich der Aufbereitung, Durchführung, Ziele und Zielerreichung darf auf die Beilage A verwiesen werden. Dieser Bilanz-Bericht wurde auch veröffentlicht.

 

Europäisches Jahr für Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (EJAA 2012)

Mein Ressort war im Jahr 2012 aufgrund des Beschlusses Nr. 940/2011/EU des Europäisches Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (EJAA 2012) für die Durchführung und Koordinierung dieses Themenjahres in Österreich verantwortlich.

Hinsichtlich der Aufbereitung, Durchführung, Ziele und Zielerreichung darf auf die Beilage B verwiesen werden. Dieser Bilanz-Bericht wurde auch veröffentlicht.

 

Europäische Kampagne 2012/2013 „Gesunde Arbeitsplätze – Partnerschaft für Prävention“

 

Von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) werden seit dem Jahr 2000 EU-weite Informationskampagnen zu wichtigen Arbeitsschutzthemen organisiert. Sie werden in allen 28 Mitgliedstaaten sowie in den EFTA-, Beitritts- und Kandidatenländern durchgeführt und sollen zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Kampagnenthema führen. Seit dem Jahr 2008 laufen diese Europäischen Kampagnen jeweils zwei Jahre. Die Themen der Kampagnen werden vom tripartiv besetzten Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgelegt.

 

Die Kampagne 2012/13 hatte die Prävention von Risiken sowie die beiden zusammen­hängenden Konzepte von Managementführung und Arbeitnehmerbeteiligung in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zum Thema.


Alle wichtigen Institutionen und Organisationen im Bereich Sicherheit und Gesundheits­schutz am Arbeitsplatz waren aufgerufen, sich durch eigene Aktivitäten an der Kampagne zu beteiligen. Von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurden in Kooperation mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) verschiedene Fachveranstaltungen zum Thema der Kampagne durchgeführt.

Die Kampagne wurde größtenteils über EU‑Mittel finanziert. Von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU‑OSHA) werden zwar keine Geldmittel, sondern ausschließlich Sachleistungen über das sogenannte European Campaign Assistance Package (ECAP) zur Verfügung gestellt. Ein geringer Anteil wird über Mittel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz finanziert.

Ziel war die Sensibilisierung für den Themenbereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Eine Analyse der Feedback-Bögen hat eine Zunahme der Sensibilisierung  für das Kampagnenthema ergeben.

 

Frage 5:

Die bis zum Stichtag 22. November 2013 abgerechneten Gesamtkosten (abzüglich EU-Mittel) der oben aufgezählten Kampagnen im Zusammenhang mit der Europäischen Union beliefen sich für den abgefragten Zeitraum auf Euro 1.358.598,62.

 

Frage 8:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beteiligte sich im Jahr 2012 am Projekt „Dialog der Generationen“ im Rahmen der „Europapartnerschaft“ mit einem Betrag in der Höhe von 83.746,40 €.

Zusätzlich zur ESF-Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der ESF‑Verwaltungs­behörde, wie sie zu den Fragen 1 bis 7 beschrieben ist, werden von den zwischengeschalteten Stellen (z.B. von den Ämtern der Landesregierungen) und Projekten ESF-Mittel und nationale Mittel für ESF-Informations- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Ich ersuche jedoch um Verständnis, dass aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands keine detaillierte Zahlendarstellung dazu erfolgen kann.


Fragen 9 und 12:

Transparenz und Bürgernähe sind mir ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über maßgebliche Aktivitäten meines Ressorts. Dies erfolgt selbstverständlich auf politisch neutrale Art und Weise.

 

Fragen 10 und 11:

 

In den Jahren 2014/2015 wird eine zweijährige Kampagne unter dem Motto „Gesunde Arbeitsplätze - den Stress managen“ die Prävention von psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz zum Thema haben. Derzeit sind 5.000 € für diese Kampagne budgetiert.

 

Die Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für den ESF beziehen sich auf die noch notwendigen Aufgaben zur laufenden Servicierung bis Juni 2014. Veranstaltungen, Maßnahmen und Events sind nicht geplant. Für diese laufenden Aufgaben sind 55.960,02 € vorgesehen.

 

 

2 Beilagen

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.