117/BI XXV. GP

Eingebracht am 24.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

gerichtliche psychiatrische Begutachtungen

Wir fordern: Begutachtungen nur mit Ton- und

Videoaufnahmen durchzuführen.

 

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

die Gerichtsbarkeit und deren Beschlüsse, einen Sachverständigen beizuziehen fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes, ebenso das GutachterG sowie wer die Beweislast trägt

 

 

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von    626  BürgerInnen mit ihrer

Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

endlich die allseits bekannten und sachlich dokumentierten bis heute andauernden Missstände ( Spiegelgrund -12.000 Heinrich Gross Gutachten, -Schwarzbuch Versicherungen von Franz Fluch, erschienen im Mandelbaumverlag - Staatsgewalt, Die Schattenseiten des Rechtsstaates von Dr. Bernd Christian Funk und Dr. Katharina Rueprecht, erschienen im molden verlag) zu beseitigen.

Die aktuelle Bürgerinitiative habe ich am 5.05.2017 gestartet und bin bis zur Einbringung bei der Parlamentsdirektion selten auf eine Person gestoßen, die diese Initiative nicht begrüßt, geschätzt und dankend unterschrieben hat.

Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen und zur Vermeidung zukünftiger Opfer, sind folgende dringende Veränderungen erforderlich:

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


Derzeitige Rechtslage:

Der Gutachter hat das Recht, die Bitte, die Begutachtung mit Diktiergerät aufnehmen zu dürfen, abzulehnen.

Wir fordern:

. Rechtssicherheit und Transparenz für den Betroffenen und den Gutachter

1)   durch Ton- und Bildaufnahme während der Begutachtung

2)   das Recht der Parteien, mdl. Gerichtsverhandlungen und Begutachtungen aufnehmen zu dürfen

.die Einhaltung der EMRK bei Gericht und bei der Begutachtung

. unabhängige Überprüfung der Gutachten und Bezahlung nur von Gutachten, die nach zeitgemäßen wissenschaftlichen Standards erstellt wurden, nicht jegliches diffamierende Schreiben welches als Gutachten ans Gericht ergeht

. Strafverfolgung bei diffamierenden Schreiben statt sachlicher Gutachtenserstellung

. Richter und Richterinnen müssen un abhängig vom Gutachter für die Beweis­würdigung und zur Aufklärung unschlüssiger Gutachten und allfälliger Widersprüche über Sachkenntnisse verfügen

. Richterverantwortlichkeit

Strafverfolgung bei grob fahrlässigem Verhalten und Ignorieren der Grundrechte, die durch die Ratifizierung der EMRK auch für Bürger der Republik Österreich Gültigkeit haben.

. im Sachwalterschaftsverfahren

Zustellung der Eingaben des Anregers der Sachwalterschaft und des Sachwalters

an den Betroffenen anstatt den Betroffenen/ die Betroffene als Objekt zu behandeln

 

. Akteneinsicht in vollem Ausmaß

statt Vorenthaltungen durch das Gericht

. Hearing der Erstunterzeichnerin im Bürgerinitiative Ausschuss vor Beschlussfassung


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Psychiatrische Begutachtungen

Wir fordern: Begutachtungen nur mit Ton- und Videoaufnahmen durchzuführen

Initiatorin: Mag. Ilse Zeiner,

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Mag. Ilse Zeiner