52/BI XXV. GP

Eingebracht am 01.08.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

die Wiederherstellung der Originalbundeshymne

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Gemäß Art 10 Abs 1 Z 1 B-VG ist die Bundesverfassung Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Die Bundeshymne ist als Teil der Symbole des Staates, die in Art 8a B-VG geregelt sind, Bestandteil dieser ausschließlichen Bundeskompetenz. So regelt Art 8a Abs 3 B-VG, dass nähere Bestimmungen durch Bundesgesetz getroffen werden. Auch das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich (BGBl I Nr 127/2011) stützt sich letztlich auf den Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 1 B-VG stützt
(NR: GP XXIV IAVA 1758/A).

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 615 Bürgern unterstützt.

 


ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, die Anlage zum Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich durch Bundesgesetz dahin zu ändern, dass die Wortfolge „Heimat großer Töchter und Söhne“ durch die Wortfolge „Heimat bist du großer Söhne“ sowie die Wortfolge „Einig laß in Jubelchören“ durch die Wortfolge „Einig lass in Brüderchören“ ersetzt werden.

Begründung:

Mit dem Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich BGBl I Nr 127/2011 wurde die bis dahin nicht per Gesetz, sondern nur durch zwei Ministerratsbeschlüsse vom 22.10.1946 und vom 25.2.1947, festgelegte österreichische Bundeshymne erstmals bundesgesetzlich festgelegt. Leider wurde dabei nicht die seit 1946 bestehende Textierung übernommen, sondern im Glauben, dadurch eine geschlechtergerechte Änderung hervorrufen zu können, die Wörter „bist du“ durch „großer Töchter und“ sowie das Wort „Brüderchören“ durch „Jubelchören“ ausgetauscht, was zu einer sprachlich holprigen, nicht leicht zu singenden und das Versmaß störenden Textgestaltung führte.

Diese Umtextung stellte einen Eingriff in ein poetisches Werk dar. 1946 wurde die Dichterin Paula Preradovic eingeladen, einen Text für die neue Bundeshymne zu schreiben. Nach mit dem Ministerialbeamten abgesprochenen und von Preradovic genehmigten Textänderungen wurde im Feber 1947 die Bundeshymne mit dem altbekannten Text beschlossen und sogleich vom Österreichischen Bundesverlag als Notenblatt publiziert. Es handelt sich dabei auch um ein Stück österreichisches Kulturgut, das verändert wurde, ohne auf die Stimme des Volkes zu hören.

Es gibt viele geeignete Wege, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern herbeizuführen. Die textliche Änderung der Bundeshymne war jedoch keiner. Die Österreicher sind vernünftig genug, die Symbolik des Textes zu erkennen und wissen, dass mit der Allegorie „großer Söhne“ das gesamte österreichische Volk gemeint ist und dadurch niemand diskriminiert wird. Andererseits handelt es sich bei den Jubelchören um eine Referenz auf den gemeinsamen Wiederaufbau der Republik nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals arbeiteten SPÖ und ÖVP Hand in Hand und hielten brüderlich zusammen. Jubel war damals keiner angebracht, sondern vielmehr harte Arbeit, die gewürdigt gehört. Die Änderung der Bundeshymne ist daher missglückt und wird von der Bevölkerung auch nicht akzeptiert.

Niemand der Unterzeichner singt die geänderte Version. Den Unterzeichnern ist auch kaum jemand bekannt, der die geänderte Version singt. Die Unterzeichner fordern daher die Anpassung der offiziellen Bundeshymne an die Realität durch Wiederherstellung der ursprünglichen Version.

 

 


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     Albrecht
     Mandl