70/BI XXV. GP

Eingebracht am 08.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

FREIES GEWERBE für den

DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER

Seitens der Einbringerin wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Gewerbeordnung ist Bundeskompetenz

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1.396 Bürgerinnen

mit ihrer Unterschrift unterstützt (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen

für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

Diese Bürgerinitiative wurde auch online unter folgendem Link eingerichtet

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/wir-fordern-freies-gewerbe-fur-den-damen-herrenkleidermacher

und von 649, der 1.396 Bürgerinnen online unterzeichnet

Anliegen:

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchen den Nationalrat,

Maßnahmen zu setzen den

DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER

in ein freies Gewerbe zu ändern.

Begründung:

1)                    Für den Konsumenten besteht keine Gefahr für Leib, Leben und Venmögensschäden

2)                    die Herstellung von Fallschirmen ist ein freies Gewerbe, obwohl bei diesem Gewerbe sehr große Gefahr für Leib und Leben besteht

 

3)

Die Zugangsvoraussetzung geregelt im BGBL. II Nr. 399/2008, der Zugangsverordnung sieht vor, dass ein Selbständiger oder Betriebsleiter (§18 Abs. 3 GewO 1994) nach einer ununterbrochen, mindestens sechsjährigen einschlägigen Tätigkeit den Befähigungsnachweis für das Gewerbe Kleidermacher erbringt

Wir sehen hier die Gleichbehandlung verletzt, weil Neugründerinnen eine Prüfung (Meisterprüfung bzw. Feststellung der individuellen Befähigung) ablegen müssen und der Selbständige weder eine einschlägige Ausbildung nachweisen, noch eine Prüfung (Meisterprüfung bzw. Feststellung der individuellen Befähigung) ablegen muss

4)

bei den World Skills 2013 in Leipzig (Fashion Technlogy) waren wir EU Schlusslicht, weil durch die Reglementierung viel zu wenige Jugendliche den Beruf Kleidermacher ergreifen.

5)

In den 23 EU Staaten, in denen der Kleidermacher ein freies Gewerbe ist, ergreifen viel mehr Jugendliche den Beruf Kleidermacher

6)

In 23 EU Staaten ist der Kleidermacher bereits ein freies Gewerbe

wodurch Österreichs Kleidermacher und Modedesigner einen Wettbewerbsnachteil haben

7)

Der Konsument ist mündig die Qualität der Kleidung einzuschätzen

8)

Es würden viele zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden

9)

Modedesigner würden selbst produzieren dürfen und die Produktion dadurch nicht ins Ausland auslagern

10)

Österreichische Konsumenten möchten leistbare Kleidung kaufen, die von österreichischen Kleidermachem bzw. Modedesignem produziert wurde

11)

Die gesamte Wertschöpfung der Produkte würde in Österreich bleiben

12)

Auch die Stoff- und Schneiderzubehörgeschäfte würden davon profitieren

13)

Es würde dadurch mehr Umsatzsteuer lukriert werden

14)

Es würde dadurch mehr Einkommensteuer lukriert werden

15)

Es würden mehr Sozialversicherungsbeiträge lukriert werden

 

16)                 Es würde dadurch die Arbeitslosigkeit gesenkt werden

17)                es ist an der Zeit überholte Regelungen, die mittlerweile nur mehr noch Wenigen nützen und hingegen viele einschränken, abzuschaffen.

18)                der Wirtschaftsstandort Österreich würde durch diese Maßnahme verbessert und international wieder konkurrenzfähiger werden

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

FREIES GEWERBE für den DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER

Erstunterzeichnerin

 

Sabina Cattelan

Unterschrift