70/BI XXV. GP
Eingebracht am 08.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend FREIES GEWERBE für den DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER |
Seitens der Einbringerin wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Die Gewerbeordnung ist Bundeskompetenz |
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1.396 Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift unterstützt (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.) Diese Bürgerinitiative wurde auch online unter folgendem Link eingerichtet https://www.openpetition.eu/at/petition/online/wir-fordern-freies-gewerbe-fur-den-damen-herrenkleidermacher und von 649, der 1.396 Bürgerinnen online unterzeichnet |
Anliegen: Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchen den Nationalrat, Maßnahmen zu setzen den DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER in ein freies Gewerbe zu ändern. |
Begründung: 1) Für den Konsumenten besteht keine Gefahr für Leib, Leben und Venmögensschäden 2) die Herstellung von Fallschirmen ist ein freies Gewerbe, obwohl bei diesem Gewerbe sehr große Gefahr für Leib und Leben besteht |
3) |
Die Zugangsvoraussetzung geregelt im BGBL. II Nr. 399/2008, der Zugangsverordnung sieht vor, dass ein Selbständiger oder Betriebsleiter (§18 Abs. 3 GewO 1994) nach einer ununterbrochen, mindestens sechsjährigen einschlägigen Tätigkeit den Befähigungsnachweis für das Gewerbe Kleidermacher erbringt Wir sehen hier die Gleichbehandlung verletzt, weil Neugründerinnen eine Prüfung (Meisterprüfung bzw. Feststellung der individuellen Befähigung) ablegen müssen und der Selbständige weder eine einschlägige Ausbildung nachweisen, noch eine Prüfung (Meisterprüfung bzw. Feststellung der individuellen Befähigung) ablegen muss |
4) |
bei den World Skills 2013 in Leipzig (Fashion Technlogy) waren wir EU Schlusslicht, weil durch die Reglementierung viel zu wenige Jugendliche den Beruf Kleidermacher ergreifen. |
5) |
In den 23 EU Staaten, in denen der Kleidermacher ein freies Gewerbe ist, ergreifen viel mehr Jugendliche den Beruf Kleidermacher |
6) |
In 23 EU Staaten ist der Kleidermacher bereits ein freies Gewerbe wodurch Österreichs Kleidermacher und Modedesigner einen Wettbewerbsnachteil haben |
7) |
Der Konsument ist mündig die Qualität der Kleidung einzuschätzen |
8) |
Es würden viele zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden |
9) |
Modedesigner würden selbst produzieren dürfen und die Produktion dadurch nicht ins Ausland auslagern |
10) |
Österreichische Konsumenten möchten leistbare Kleidung kaufen, die von österreichischen Kleidermachem bzw. Modedesignem produziert wurde |
11) |
Die gesamte Wertschöpfung der Produkte würde in Österreich bleiben |
12) |
Auch die Stoff- und Schneiderzubehörgeschäfte würden davon profitieren |
13) |
Es würde dadurch mehr Umsatzsteuer lukriert werden |
14) |
Es würde dadurch mehr Einkommensteuer lukriert werden |
15) |
Es würden mehr Sozialversicherungsbeiträge lukriert werden |
16) Es würde dadurch die Arbeitslosigkeit gesenkt werden 17) es ist an der Zeit überholte Regelungen, die mittlerweile nur mehr noch Wenigen nützen und hingegen viele einschränken, abzuschaffen. 18) der Wirtschaftsstandort Österreich würde durch diese Maßnahme verbessert und international wieder konkurrenzfähiger werden |
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend FREIES GEWERBE für den DAMEN- & HERRENKLEIDERMACHER |
Erstunterzeichnerin
Sabina Cattelan Unterschrift |