76/BI XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative SOS-Fluglärm

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Der Flugverkehr findet bundesländerübergreifend statt. Das gilt auch für dessen gesundheitsschädliche Immissionen, wie z.B. Fluglärm. Gesetze, welche den Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarem Fluglärm sicherstellen sollten, wie das Luftfahrtgesetz, werden vom Nationalrat beschlossen. Auch Änderungen im UVP- Gesetz und die „Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung“, deren menschenverachtende Immissionsschwellenwerte das UVP-Verfahren für die 3. Piste weitgehend aushebeln, fallen in die Bundeskompetenz.

 

Die beiden für die Gestaltung von An- und Abflugrouten zuständigen Behörden, die oberste Zivilflugbehörde und die Austro Control sind Teil des Verkehrsministeriums, welches auch die Road-Map für die Entwicklung der Luftfahrt herausgibt. Private Verträge sind für die Bundesbehörde Austro Control nicht bindend, daher können demokratiepolitisch bedenkliche Konstruktionen wie der Mediationsvertrag und das Dialogforum des Flughafens Wien kein Ersatz für das Handeln des Nationalrats und der Regierung sein. Insbesondere dann nicht, wenn diese - so wie die dort beschlossene Verlegung einer Abflugroute auf das dicht besiedelte Liesing, dem Minimierungsgebot im Luftfahrtgesetz diametral widersprechen.

 

Nicht zuletzt verursacht Fluglärm proportional zur Anzahl der Betroffenen auch hohe volkswirtschaftliche Kosten mit Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

Beiblätter:

      Gesetzliche Bestimmungen welche den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm regeln

      Sachliche Begründung der Anliegen von SOS-Fluglärm

      Abschätzung der Gesundheitskosten des Flugverkehrs am Beispiel der Abflugroute Liesing

      Presseaussendung zur parlamentarischen Bl SOS-Fluglärm vom 26.5.2015

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von rund 1700 Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift unterstützt

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ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, die zeitnahe Umsetzung der folgenden Anliegen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen:

    Flugrouten, die so weit als möglich über unbesiedeltes Gebiet verlaufen - dicht besiedelte Gebiete wie Wien und seine Siedlungsachsen müssen großräumig umflogen werden!

    wo ein Umfliegen nicht möglich ist, müssen Betroffene fair entschädigt werden!

    die gesetzliche Verankerung eines absoluten Nachtflugverbots!

    keine 3. Piste am Flughafen Wien - kein weiterer Ausbau als Umsteigeflughafen!

Erstunterzeichner

 

Unterschrift:

 


Gesetzliche Bestimmungen welche den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm regeln

Minimierungsgebot im Luftfahrtqesetz:

§120a. (1) Die Austro Control GmbH hat die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen An- und Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug festzulegen. Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.

(2)     Die Austro Control GmbH und die gemäß § 120 Abs. 2 betrauten Flugsicherungsorganisationen können im Rahmen der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Flugsicherungsaufgaben die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen allgemeinen Anordnungen treffen. Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen.

(3)    Die Regelungen gemäß Abs. 1 und 2 sind in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen.

Aufsichtspflicht und Weisungsrecht des BMIVT im Luftfahrtgesetz

§ 120c. (1) Soweit nicht auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 121a Z 2 etwas anderes festgelegt ist, unterliegen die Flugsicherungsorganisationen gemäß § 120 Abs. 1 und 2 sowie die gemäß § 120 Abs. 3 in Anspruch genommenen Dienstleister der Aufsicht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Bestimmung des § 141 Abs. 2 und 3 ist, unbeschadet der unionsrechtlichen Regelungen gemäß Abs. 2, sinngemäß anzuwenden. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist berechtigt, Weisungen zu erteilen.

Einschränkungen für den Anflug auf den Flughafen Wien in den Luftverkehrsregeln 2014 - Anlage B Unter 2.

(1) Der Durchflug durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien ist nur zulässig (c) mit Luftfahrzeugen, die den Flughafen Wien-Schwechat nach Instrumentenflugregeln in Richtung Osten oder Süden anfliegen.

(3) Wenn es die Wetterlage und die Verkehrslage zulassen und Gründe der Sicherheit der Luftfahrt nicht entgegenstehen, ist auf dem Flughafen Wien- Schwechat in der Richtung nach Westen beziehungsweise nach Norden zu landen.

(5) Im Flugbeschränkungsgebiet Wien sind Luftfahrzeuge, die den Flughafen Wien- Schwechat nach den Instrumentenflugregeln anfliegen und sich bereits in der Anflugrichtung zum Flugplatz befinden, in einem möglichst gleichmäßigen Sinkflug zu führen, soweit keine anders lautende Freigabe erteilt wurde oder zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes des Luftfahrzeuges etwas anderes erforderlich ist

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Der Kampf gegen den Fluglärm geht weiter! Infoveranstaltung der parlamentarischen Bürgerinitiative SOS- Fluglärm am 30. Mai 2015

Einhaltung von Gesetzen und volkswirtschaftlich vernünftiger Umgang mit dem Verkehrsmittel Flugzeug statt politischer Spielchen zu Lasten des Steuerzahlers!

Wien (OTS) - Die für den Flugverkehr zuständige Austro Control GmbH hat einen durchaus edlen Anspruch und Auftrag. Er lautet die negativen Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend zu berücksichtigen und so gering wie möglich zu halten." Nachzulesen auf deren Homepage.

Aber wie so oft in Österreich stehen sich Anspruch und Realität diametral entgegen. So geschehen in der von der Politik dominierten Privatveranstaltung namens Flughafen-Mediation. Deren erschütterndes Ergebnis: noch viel mehr Menschen, die von gesundheitsschädlichem Fluglärm und krebserregendem Feinstaub betroffen sind. Die so verursachten Gesundheitskosten übersteigen die damit erzielten Einsparungen für die Airlines um Größenordnungen.

2013 reagiert der Gesetzgeber mit dem §120a Luftfahrtgesetzes und normiert somit für die Austro Control GmbH ein explizites Minimierungsgebot bei Immissionen. Zitat: „Es ist dabei auf die Abwehr von den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen." In der Realität wird das Minimierungsgebot pervertiert, indem auch weiterhin dort geflogen wird, wo am meisten Menschen wohnen. Die Immissionsbelastung wird gleichsam maximiert.

Beispielsweise hält die Austro Control trotz Alternativen mit um Größenordnungen weniger Betroffenen noch immer an der überfallsartig beschlossenen Windstille-Abflugroute Liesing fest. Auch die Landungen finden trotz hinlänglich bekannter Vorschläge eines Piloten nicht so statt, dass es möglichst wenig Fluglärmbetroffene gibt. Stattdessen wird der Fluglärm beinahe über das gesamte Wiener Stadtgebiet verteilt. Vergleichbar mit mehreren neuen Autobahnen quer durch Wien!

Im Unterschied zu Frankfurt gibt es am Flughafen Wien auch noch immer kein Nachtflugverbot. Viele der rund 500.000 Fluglärmbetroffenen werden so auch noch in ihrer Nachtruhe gestört.

Und statt das Fluglärmproblem und die daraus resultierenden hohen Gesundheitskosten endlich in den Griff zu bekommen, wird der Bau einer wirtschaftlich unsinnigen 3. Piste forciert. Keine guten Aussichten für die Betroffenen, denen eine weitere Konzentration des Flugverkehrs im Wiener Zentralraum und dessen dicht besiedelten Süden droht. Dazu gibt es auch eine spezielle Verordnung (LuLärmlV), die offensichtlich nur dem Zweck dient, die wahre Gesundheitsschädlichkeit einer 3. Piste im Umweltverträglichkeitsverfahren möglichst unter dem Tisch kehren zu können.

Um auf diese und andere Missstände hinzuweisen, informiert die parlamentarischen Bürgerinitiative SOS Fluglärm am Samstag, den 30.5.2015, ab 10 Uhr direkt vor dem Parlament - der passende Rahmen, um auch die von 1700 Menschen Unterzeichneten Forderungen nach einem vernünftigeren Umgang mit dem Verkehrsmittel Flugzeug zu übergeben.

Bei Schlechtwetter wird die Veranstaltung um 2 Wochen verschoben. Eine entsprechende Information erfolgt spätestens Samstag früh auf der Homepage http://sos.fluglaerm.at, wo auch die begründeten Forderungen nachzulesen sind.

Rückfragen & Kontakt:

Parteiunabhängige BI "Liesing gegen Fluglärm und die 3. Piste"

E-Mail: Iiesing@fluglaerm23.at