99/BI XXV. GP

Eingebracht am 15.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Bürgerinitiative

 

betreffend

Energiewende für Österreich

 

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

 

Es besteht Bundeskompetenz. Österreich ist sowohl internationale als auch unionsrechtliche Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes eingegangen. Zur Erreichung der langfristigen Klimaziele müssen jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Vor allem im Klimaschutz-, Ökostrom- und im Energieeffizienzgesetz wurden bereits gesetzliche Rahmen- und Umsetzungsgesetze erlassen, die es nun anzupassen gilt.

 

 

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 789 BürgerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

 

Anliegen:

Der Nationalrat wird ersucht,

 

die gesetzlichen Grundlagen für die Energiewende in Österreich jetzt zu schaffen. Nähere Informationen siehe Beiblatt.

 

 

 

 

 

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Energiewende für Österreich!

 

 

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift und

E-Mail Adresse

Geb. Datum

Datum der

Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Johannes

Wahlmüller

 

 



 

Parlamentarische Bürgerinitiative

Energiewende für Österreich!

Am 12. Dezember 2015 wurde das Klimaschutzabkommen von Paris abgeschlossen. Das Abkommen sieht vor, die globale Erwärmung möglichst weit unter 2 Grad einzudämmen und Anstrengungen zu unternehmen sie auf maxirnal 1,5 Grad einzugrenzen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss weltweit der Ausstieg aus fossiler Energie vorangetrieben werden.

In Österreich muss deshalb eine vollständige Umstellung auf 100 % erneuerbare Energie jetzt beschlossen werden. Diese muss sobald wie möglich, spätestens aber 2050 vollständig umgesetzt sein. Wir wollen, dass in Österreich mit einer durchdacht umgesetzten Energiewende zehntausende neue Arbeitsplätze entstehen, Milliarden Euro für fossile Energielieferungen eingespart werden, sowie die vereinbarten Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris umgesetzt werden.

Wir müssen diese Chance jetzt ergreifen, um eine weltweite Klimakrise noch zu vermeiden und die menschlichen Opfer und wirtschaftlichen Schäden zu verringern. Allein in Österreich würde eine globale Erwärmung von 2° Schäden von bis zu 8,8 Mrd. Euro pro Jahr verursachen. [1] Wir ersuchen den Nationalrat daher die gesetzlichen Grundlagen für den Ausstieg aus fossiler Energie in Österreich jetzt zu schaffen.

Folgende Eckpfeiler einer zukunftsorientierten österreichischen Klima- und Energiepolitik müssen dafür gesetzlich verankert werden:

1.    Vollständiger Umstieg auf 100 % erneuerbare Energie. Aktuelle Studien zeigen, dass wir bis spätestens 2050 in allen Bereichen zu 100 % auf erneuerbare Energie setzen können. Österreich soll den vollständigen Ausstieg aus fossiler Energie daher jetzt beschließen. Dieses Ziel soll mit konkreten Zwischenschritten versehen im Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden.

2.     100 % Ökostrom bis 2030. Bundeskanzler Werner Faymann und Umweltminister Andrä Rupprechter haben bereits in Paris erklärt, dass der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energie im Strombereich bis 2030 vollzogen sein soll. Dieses Ziel soll nun im Ökostromgesetz verankert und mit konkreten technologischen Ausbaupfaden versehen werden.

3.    Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Fossile Energie darf in Österreich nicht länger gefördert werden. Derzeit werden nach einer aktuellen WIFO-Studie in Österreich umweltschädliche Subventionen in Höhe von 3,8 bis 4,7 Mrd. Euro pro Jahr gewährt.[2] Diese


Subventionen belasten Umwelt und SteuerzahlerInnen. Die Bundesregierung muss in allen Fällen innerhalb von sechs Monaten Reformvorschläge auf den Tisch legen, die zu einem vollständigen Abbau innerhalb von spätestens drei Jahren führen.

4.  Energieeffiziente Gebäude. Es braucht ein neues Programm zur Gebäudesanierung in Österreich um die Sanierungsrate dauerhaft auf 3 Prozent anzuheben. Gebäude, wo Menschen in Energiearmut leben, sollen vorrangig behandelt werden. Neubauten sollen bereits ab 2017 nur noch „Nahe-Null-Emissionen“ aufweisen, neue fossile Heizanlagen dürfen nicht länger eingebaut werden. Dafür muss eine 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern ausgearbeitet werden.

5. Mobilität soll leistbar, komfortabel und umweltfreundlich sein. Wir wollen, dass der öffentliche Verkehr ausgebaut wird und Mindeststandards für jede Stadt und jeden Ort festgelegt werden, nach denen sich die Ausbauprioritäten zu richten haben. Im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Dekarbonisierung des Verkehrs sollen zudem alternative Antriebe gefördert werden und die Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf den öffentlichen Verkehr und die Schiene fixiert werden.

Die Unterzeichner fordern das Parlament auf, folgende Gesetzesänderungen und parlamentarische Entschließungen zu verabschieden:

1.  Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz muss um lang- und mittelfristige Ziele ergänzt werden:

Ziel § 1 (1). Dieses Bundesgesett soll eine koordinierte Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutt ermöglichen.

§ 1. (2) Bis 2050 sind die gesamten Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, der Anteil erneuerbarer Energie auf nahezu 100 Prozent zu steigern und der Energieverbrauch um 50 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren.

(3) Bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen um 50 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, der Anteil erneuerbarer Energie auf 60 Prozent gesteigert werden und der Endenergieverbrauch um 30 Prozent gegenüber 2005 reduziert werden.

§6 (2) Über den Fortschritt bei der Einhaltung der gemäß § 1 Abs. 2 festgelegten Ziele haben die Bundesminister für Land-, Forst-, Umwelt- und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dem Nationalrat, dem nationalen Klimaschutzkomitee, sowie dem Klimaschuttbeirat jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen.

2.  Energieeffizienzgesetz

Im Energieeffizienzgesetz wird die Zielgröße eingefügt, den Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 789 PJ und bis 2050 auf 590 PJ zu reduzieren:

§ 4. (1) Ziel der Republik Österreich ist es, die Energieeftlzienz derart zu steigern, dass

4. der Endenergieverbrauch in Österreich in Höhe von 789 Petajoule im Jahr 2030 nicht überschritten wird,


5. der Endenergieverbrauch in Österreich in Höhe von 590 Petajoule im Jahr 2050 nicht überschritten wird,

3.    Ökostromgesetz

Im Ökostromgesetz soll als Zielgröße der Ausbau auf 100 % erneuerbare Energie bis 2030 beschlossen werden und in der Folge zur Zielerreichung notwendige Ausbauziele für die einzelnen Technologien festgelegt werden.

Ziele

§ 4. (1) Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes sowie der Versorgungssicherheit ist es das Ziel dieses Bundesgesetzes,

(6) den Anteil von Ökostrom in Österreich am Bruttoinlandsstromverbrauch[3]3 auf 100 % bis 2030 zu steigern.

4.    Parlamentarische Entschließungen

Folgende parlamentarische Entschließungen werden verabschiedet und fordern von der Bundesregierung Handlungen ein:

1. Abbau umweltschädlicher Subventionen.

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag fordert das Parlament von der Bundesregierung bei allen umweltschädlichen Subventionen, die einer nationalen Gesetzgebung unterliegen, innerhalb von 6 Monaten Reformvorschläge auszuarbeiten und diese zur Abstimmung im Parlament zu bringen. Diese Reformvorschläge sollen sicherstellen, dass alle umweltschädlichen Subventionen spätestens in drei Jahren vollständig abgebaut werden.

Die Verantwortlichkeit zur Ausarbeitung von Reformvorschlägen in den jeweiligen Bereich obliegt den analog zu den Klimastrategien 2002 und 2007 zuständigen Bundesministern bzw. subsidiär den gemäß Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBL Nr. 76 in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Bundesministern.

2.  Energieeffiziente Gebäude.

In einer parlamentarischen Entschließung fordert das Parlament von der Bundesregierung, innerhalb von 6 Monaten eine 15a Vereinbarung mit den Bundesländern zu vereinbaren, die folgende Kernelemente enthält:

         Dauerhafte Anhebung der Sanierungsrate auf 3 Prozent

         Zweckbindung der Wohnbauförderung um die Anhebung der Sanierungsrate und die Realisierung von „Nahe-Null-Emissionsgebäuden“ zu unterstützen. Dabei ist ein 80:20- Verhältnis bei der Aufteilung der Mittel für Sanierung und Neubau vorzunehmen.


          Keine neuen fossilen Heizanlagen im Neubau

          Nahe-Null-Emissions-Gebäude" im Neubau standardmäßig bereits ab dem Jahr 2017

          Ausarbeitung eines Pakets für die Bekämpfung der Energiearmut

 

 

3.  Leistbare, komfortable und umweltfreundliche Mobilität.

In einer parlamentarischen Entschließung fordert das Parlament von der Bundesregierung weiters innerhalb von 6 Monaten eine Dekarbonisierungsstrategie für den Verkehrsbereich vorzulegen, die die Förderung von alternativen Antrieben und die Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf den öffentlichen Verkehr und die Schiene zum Ziel hat und sicherstellt, dass der vollständige Ausstieg aus fossilen Energien bis spätestens 2050 auch in diesem Bereich gelingt. Weiters sind darin unter anderem folgende Mindeststandards für den öffentlichen Verkehr festzulegen:

          Jede Gemeinde in Österreich wird mit dem Regionalzentrum im Einstundentakt verbunden

          Benachbarte Bezirkshauptstädte werden im Einstundentakt verbunden

         Jede Bezirkshauptstadt wird an die Landeshauptstadt in einer Weise angebunden, die maximal einmal Umsteigen erfordert

          Österreichweit wird ein integrierter Taktfahrplan erarbeitet, bei dem es keine Taktbrüche an den Bundesländergrenzen gibt.

         Jahrestickets für den öffentlichen Verkehr sollen in jeder Region für 365 Euro erhältlich sein

Kontakte:

Mag. Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher GLOBAL 2000 – Friends oft he Earth Austria, Neustiftgasse 36, 1070 Wien

E- Mail: johannes.wahlmueller@global2000.at Tel: +43/1/812 57 30 41

 

Karl Schellmann, Leitung Klimaschutz & Energie, WWF Österreich, Ottakringer Straße 114-116, 1160 Wien

E-Mail: karl.schellmann@wwf.at Tel.: +43 1 488 17 249

 

Adam Pawloff, MA, Klima- und Energiesprecher, Greenpeace Central and Eastern Europe, Fernkorngasse 10, 1100 Wien

E-Mail: adam.pawloff@greenpeace.org T.: +43 1 5454580 43

 

 



[1]  Vgl. Karl Steininger et al. (2015): Cost of Inaction. Die Auswirkungen des Klimawandels in Österreich:

Eine ökonomische Bewertung für alle Bereiche und

deren Interatktion

[2] Vgl. WIFO (2016): Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr

[3] Bruttoinlandsstromverbrauch= Stromproduktion in Österreich + Importe – Exporte