DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 07 23
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates