DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2015 12 17
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates