DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2017 betreffend Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2017 03 16

 

                                    Ana Blatnik                                                               Sonja Ledl-Rossmann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates