DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 04 06
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates